Herr Thomas Albrecht meldet sich zu Wort und stellt sich als Brandschutzsachverständiger vor, der im Auftrag von 20-21 Teileigentümern der Wohnhäuser Töddinghauser Straße 135/137 tätig sei. Er stellt die in der Präsentation der Verwaltung gezeigten Fotos eines ebenfalls von der Eigentümerseite beauftragten externen Gutachterbüros in Frage und er käme zu völlig anderen Einschätzungen in der brandschutztechnischen Gefahrenbeurteilung als dieser Gutachter und die Behörden, dabei nennt er Stichworte wie Sprinkleranlage etc.  Der Vorsitzende Herr Pufke unterbricht Herrn Albrecht mit dem Hinweis, dass der Vortrag/die Fragestellung den Rahmen einer Einwohnerfragestunde sprengt. Erster Beigeordneter  Dr.-Ing. Peters unterstützt den Vorsitzenden dahingehend, dass im Rahmen einer Einwohnerfragestunde Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei von der Eigentümerseite beauftragten externen Gutachter von der Stadt Bergkamen nicht als „Schiedsrichter“ bewertet werden könne. Sollte Herr Albrecht eine entsprechende Vollmacht vorweisen können, wäre die Verwaltung kurzfristig bereit – unter Beteiligung der Brandschutzdienststelle Kreis Unna – die Einschätzung des Herrn Albrecht in einem persönlichen Gespräch entgegenzunehmen. Die Frage des Vorsitzenden nach weiteren Wortmeldungen führt zu keinen weiteren Meldungen.