Herr Bauer begründet den Antrag. Nach Aussage von Straßen.NRW gegenüber der Fraktion BergAUF könne die Stadt Bergkamen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit  Anordnungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Durchfahrtsverbote aussprechen.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing Peters stellt klar, dass die Stadt Bergkamen als Straßenverkehrsbehörde lediglich auf Gemeindestraßen, nicht aber bei klassifizierten Straßen mit Kreis, Land oder Bund als Straßenbaulastträger eine Entscheidungshoheit besitze. In diesen Fällen ist eine Entscheidung stets im Einvernehmen mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger zu treffen.

Dieses Einvernehmen sei im vorliegenden Fall bereits als unrealistisch bewertet worden. Diese Einschätzung wurde durch das Schreiben des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 03.06.2019 ausdrücklich bestätigt.

 

Herr Bauer zieht den Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr zurück.