Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt, dem „Bildungs- und Kulturzentrum Bergkamen e. V.“ die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe auf örtlicher Ebene gem. § 75 SGB VIII auszusprechen. Die Anerkennung bezieht sich auf die Tätigkeiten der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII) und die Förderung positiver Lebensbedingungen junger Menschen (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB VKIII).

 


Die Vorlage wird durch Ludger Kortendiek erläutert. Der Ausschuss wird über die Voraussetzung zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhil.fe gem. §75 SGB VBIII informiert.