Beschluss: Kenntnisnahme

 

 


Laut Dr.-Ing. Peters weist der Soll-Ist Vergleich des EBB zum 31.03.2019 nur eine minimale Abweichung auf, sodass nähere Erläuterungen entbehrlich seien.

 

Der Vollzug des Wirtschaftsplanes EBB ist der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt.