Laut Dr.-Ing. Peters weist der Soll-Ist Vergleich des EBB
zum 31.03.2019 nur eine minimale Abweichung auf, sodass nähere Erläuterungen
entbehrlich seien.
Der Vollzug des Wirtschaftsplanes EBB ist der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt.