Beigeordnete Busch berichtet, dass aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben nunmehr regelmäßige Nachkontrollen bei der Bekämpfung von Ratten erforderlich sind, wodurch auch mit höheren Aufwendungen zu rechnen ist. Durch die Verwaltung ist eine entsprechende Ausschreibung hierzu erfolgt.

 

Sie weist auf die grundsätzliche Verantwortung der Grundstückseigentümer hin. Dies gelte auch für die Bekämpfung von Ratten innerhalb von Gebäuden. Die Stadt Bergkamen übernimmt jedoch die Kosten für die Bekämpfung von Ratten außerhalb von Wohngebäuden, da eine grundstücksgenaue Zuordnung regelmäßig nicht möglich ist. Es ist jedoch zu beachten, dass insbesondere die großen Vermietungsgesellschaften innerhalb der Flächen ihres Wohnungsbestandes im Einzelfall für die Rattenbekämpfung selbst verantwortlich seien.