Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die im Rahmen der erneuten Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 und 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlagen 1 und 2 zu entscheiden.

 

2.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3.

 

3.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. RT 96 „Rünthe-Ost“ einschließlich städtebaulicher Begründung und Umweltbericht entsprechend Anlagen 4 und 5 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

Die Anlagen 1 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.