Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die im Rahmen der erneuten Offenlegung
gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 und 3 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung
gemäß Anlagen 1 und 2 zu entscheiden.
2.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3.
3.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. RT 96
„Rünthe-Ost“ einschließlich städtebaulicher Begründung und Umweltbericht
entsprechend Anlagen 4 und 5 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Anlagen 1 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.