Sitzung: 21.02.2019 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 4
Vorlage: 11/1465
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. BK 123 „Bambergstraße / Am Kiwitt“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt
- im Norden durch die Südseite der
Kleingartenanlage westlich des Baubetriebshofs, die Südseite der in
gleicher Höhe verlaufenden Baumreihe Richtung Osten sowie die Südseite des
Baubetriebshofs bis zum Grundstück Bambergstraße 74e,
- im Osten durch die Westseite der
Grundstücke Bambergstraße Nr. 74e und 76, die West- und Südseite des
Grundstücks Bambergstraße Nr. 76a, die Westseite der Bambergstraße
zwischen den Grundstücken Bambergstraße Nr. 76a und 78, die Nordseite des
Grundstücks Bambergstraße Nr. 78,
die Ost- und Nordseite des Grundstücks „Am Kiwitt“ Nr. 10, die
Nord- und Westseite des Grundstücks „Am Kiwitt“ Nr. 26, die Straße „Am
Kiwitt“ zwischen dem Grundstück „Am Kiwitt“ Nr. 26 und der Nordseite der
Garagen nördlich des Grundstücks „Am Kiwitt“ Nr. 28, die Nord- und
Westseite der Garagen nördlich des Grundstücks „Am Kiwitt“ Nr. 28, die
Westseite der Grundstücke „Am Kiwitt“ Nr. 28 bis 40,
- im Süden durch die Nordseite der Straße
„Am Kiwitt“ vom Grundstück „Am Kiwitt“ Nr. 40 bis zur Weddinghofer Straße,
die Nordseite der Weddinghofer Straße von der Einmündung „Am Kiwitt“ bis
zur Ostseite der Kleingartenanlage und
- im Westen durch die Ostseite der
Kleingartenanlage, die Ostseite der Grünfläche um den Schacht Grillo 3
sowie die Süd-, Ost- und Nordseite der Halde Grillo 3.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Stadtverordneter Hake verlässt zu diesem Tagesordnungspunkt den Ratssaal, da er sich für befangen erklärt hat.
SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer begrüßt die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Er sieht dies als ergebnisoffenes Verfahren, in dem die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger abgeprüft werden können.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Grziwotz hält den Bereich für eine schützenswerte Grünfläche, die auch so im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. In diesem sind nach Ansicht seiner Fraktion genügend Wohnbauflächen benannt. Das UKBS-Projekt wird ausdrücklich begrüßt, nicht aber an dieser Stelle.
BergAUF-Fraktionsvorsitzende Thylmann schließt sich der Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an. Zudem bemängelt sie die fehlende Bürgerbeteiligung.
Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters widerspricht hier deutlich und verweist auf die Seite 3 der Vorlage. In der Bürgerbeteiligung vom 14.11.2018 wurden viele Argumente gegen eine Bebauung der Freifläche genannt. Daher ist die Verwaltung zu dem Schluss gekommen, ein Bauleitverfahren einzuleiten.
CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel erklärt die Zustimmung seiner Fraktion, da es sich hier um ein offenes Verfahren handelt. Er spricht der Verwaltung ein Lob aus, da sie sich Gedanken um Flächen im innerstädtischen Bereich gemacht hat. In Richtung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt er die Frage, wo dieses Projekt an anderer Stelle im Stadtgebiet umgesetzt werden soll. Er äußert die Befürchtung, dass ein seriöser Träger wie die UKBS das Projekt notfalls an anderer Stelle im Kreisgebiet durchführt.