Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO für Investitionen im Teilfinanzplan sowie die Übertragung der Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis.

 


Beigeordneter Ulrich teilt mit, dass zum 1. Januar 2019 die Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO - durch die Kommunalhaushaltsverordnung  – KomHVO – ersetzt wurde.