Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.       Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. BK 123 „Bambergstraße / Am Kiwitt“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)  für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt

 

  • im Norden durch die Südseite der Kleingartenanlage westlich des Baubetriebshofs, die Südseite der in gleicher Höhe verlaufenden Baumreihe Richtung Osten sowie die Südseite des Baubetriebshofs bis zum Grundstück Bambergstraße 74e,
  • im Osten durch die Westseite der Grundstücke Bambergstraße Nr. 74e und 76, die West- und Südseite des Grundstücks Bambergstraße Nr. 76a, die Westseite der Bambergstraße zwischen den Grundstücken Bambergstraße Nr. 76a und 78, die Nordseite des Grundstücks Bambergstraße Nr. 78,  die Ost- und Nordseite des Grundstücks „Am Kiwitt“ Nr. 10, die Nord- und Westseite des Grundstücks „Am Kiwitt“ Nr. 26, die Straße „Am Kiwitt“ zwischen dem Grundstück „Am Kiwitt“ Nr. 26 und der Nordseite der Garagen nördlich des Grundstücks „Am Kiwitt“ Nr. 28, die Nord- und Westseite der Garagen nördlich des Grundstücks „Am Kiwitt“ Nr. 28, die Westseite der Grundstücke „Am Kiwitt“ Nr. 28 bis 40,
  • im Süden durch die Nordseite der Straße „Am Kiwitt“ vom Grundstück „Am Kiwitt“ Nr. 40 bis zur Weddinghofer Straße, die Nordseite der Weddinghofer Straße von der Einmündung „Am Kiwitt“ bis zur Ostseite der Kleingartenanlage und
  • im Westen durch die Ostseite der Kleingartenanlage, die Ostseite der Grünfläche um den Schacht Grillo 3 sowie die Süd-, Ost- und Nordseite der Halde Grillo 3.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters weist auf die Zusage gegenüber den Bürgern hin, sämtliche Anregungen und Bedenken hinsichtlich des Standortes in einem Bauleitverfahren zu prüfen und zu werten. Diese Zusage werde mit dem Aufstellungsbeschluss eingehalten. Mit Sorgfalt und Unvoreingenommenheit werde das Verfahren geführt, ohne dass heute schon eine Tendenz zu einer möglichen Bebaubarkeit möglich sei. Von einer solchen Entscheidung sei man heute noch weit entfernt. Ein Bauleitverfahren könne bei der zu erwartenden Komplexität und den zu beauftragenden Sachverständigen bis zu drei Jahre beanspruchen.

 

Das Verfahren sei wichtig, da es für alle Beteiligten die erforderliche Sicherheit böte. Hierbei gehe es nicht um eine Versiegelung um jeden Preis, sondern um eine Angebotsschaffung von städtebaulichem Mehrwert. Die Stadt Bergkamen befinde sich im steten Wandel. Dort, wo sie als Eigentümerin einen Zugriff habe, wie z.B. bei der benannten brachliegenden Grünfläche, solle daher die Möglichkeit der Innenverdichtung zu Wohnzwecken überprüft werden. Dies sei auch gegenüber einer Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen vorzuziehen.