Sitzung: 12.02.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7
Vorlage: 11/1461
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Stellungnahme der Verwaltung als Stellungnahme der Stadt Bergkamen.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erinnert daran, dass die Selbstverwaltungsgarantie und Planungshoheit
der Gemeinden gesetzlich eingeschränkt sei. Gerade in Zeiten des
Strukturwandels, in dem sich Bergkamen noch befinde, sei es daher wichtig, auf
die Regionalplanbehörden einzuwirken und auf die besonderen Herausforderungen
gerade des östlichen Ruhrgebiets hinzuweisen.
Die
Vorlage wird in folgenden Punkten detailliert erläutert:
- Die Neuaufnahme des Kraftwerkstandorts
als regionaler Kooperationsstandort sei positiv zu bewerten. Durch das
Herauslösen der ökologisch sensiblen Flächen sei noch eine Fläche von circa 50
ha verblieben, die durch die bestehende Infrastruktur (z.B. eigener Hafen an
einer Bundeswasserstraße) punkte.
- Bergkamen sei ein Bedarf an
Gewerbeflächen von 11,4 ha anerkannt worden. Dies entspräche etwa einem Drittel
des Logistikparks an der BAB A2 und sei nicht ausreichend, um die Nachfrage von
Gewerbetreibenden, vorrangig aus dem Mittelstand, zu decken.
- Vom RVR wird derzeit eine rund 11 ha
große Fläche in Overberge, südlich des Gewerbeparks Rünthe, für eine weitere
Entwicklung anerkannt. Hierzu sei die Verwaltung bereits in guten Gesprächen mit
den betroffenen Eigentümern.
- Der als Gewerbestandort vorgeschlagene
Bereich in Weddinghofen sei vom RVR abgelehnt worden, da diese Fläche nicht mit
dem Ziel 6.3-3 LEP NRW vereinbar sei und die BAB A2 als Zäsur zu vorhandenen
Siedlungsbereichen wirke.
Die
Lagegunst des Standortes, der von drei klassifizierten Straßen begrenzt wird,
die Eigentumsstrukturen und die Eignung des Standortes zur optimalen Vermeidung
von Nutzungskonflikten seien von der Regionalplanbehörde leider nicht gewürdigt
worden. Auch der Vorschlag, den Standort aufgrund seiner geringen Größe für
regionalplanerisch unerheblich bzw. nicht darstellungsrelevant zu erklären,
wurde leider nicht aufgegriffen. Aus Sicht des Kreises Unna und der Verwaltung
soll der Standort nicht weiter verfolgt werden.
- Für die Wasserstadt Aden sei geplant,
ihren Sonderstatus entfallen zu lassen; damit würde die Wasserstadt beim Wohn-
und Gewerbeflächenbedarf künftig als kommunaler Standort in die Berechnung
einfließen. Der Sonderstatus wurde von der damaligen Regionalplanbehörde
Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Bergkamen verbindlich zugesichert. Daher
müsse der RVR als Rechtsnachfolger der Bezirksregierung diesen Sonderstatus
nicht zuletzt aufgrund dieses Vertauensschutzes auch in Zukunft garantieren.
- Für die Bergehalde Großes Holz und die
Halden im Kanalband solle die Zweckbindung Freizeiteinrichtungen und
Freizeitanlagen entfallen. Sowohl die bereits realisierten Nutzungsstrukturen
als auch die Einbeziehung des Planungsgebietes in die IGA 2027 entsprechen der
bisherigen Zweckbindung. Daher werde gefordert, diesen Bereich auch in Zukunft
als Freizeitstandort auszuweisen.
Der
Regionalplan Ruhr und die Stellungnahme der Stadt Bergkamen werden wie folgt
bewertet:
Fraktion
SPD
- Kritisiert werde die fehlende
Wertschätzung für lang entwickelte Großprojekte wie die Wasserstadt Aden oder
das Kanalband.
- Völliges Unverständnis herrsche für
die Bewertung der Fläche in Weddinghofen an der BAB A2.
- Nach Ausschluss dieses als optimal
eingeschätzten Standortes solle eine Ausweisung in Overberge forciert werden.
Fraktion
CDU
- Das Instrument Regionalplan und der
RVR als übergeordnete Planungsbehörde unterhöhlten die Demokratie vor Ort. Eine
Stellungnahme der Stadt Bergkamen sei zudem im Planungsprozess nicht bindend.
Daher solle der Beschlussvorlage nicht zugestimmt werden. Eine nicht abgegebene
Stellungnahme durch die Stadt Bergkamen setze so ein Zeichen gegen auferlegte
Maßnahmen „von oben“.
- Am Standort des Kraftwerks sei man
wiederum abhängig von den Entscheidungen Dritter. Zum Einen biete der
Kooperationsstandort eine große Entwicklungschance, diese sei zum Anderen
jedoch nur nutzbar nach Aufgabe des Kraftwerks und unter Verlust von
Arbeitsplätzen.
- Als Unsinn sei die Entscheidung zur
Fläche in Weddinghofen zu bewerten. Eine Ansiedlung auf der grünen Fläche mit
Wohnbebauung in der Nähe sei zulässig, eine Ausweisung auf einer gut
erschlossenen und vorbelasteten Fläche unmittelbar an einer Bundesautobahn
nicht.
- Durch die Stellungnahme sei für
mehrere Jahre ein Gewerbestandort Marina Nord ausgeschlossen.
Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
- Die Vorlage erfahre keine Zustimmung,
da das Kraftwerk in Heil so schnell wie möglich vom Netz genommen werden müsse.
- Weitere Flächen sollen grundsätzlich
nicht mehr versiegelt werden, daher sei auch eine Ausweisung in Overberge
abzulehnen.
- Ziel müsse sein, die Jahnstraße und
die Schulstraße herabzustufen und zugleich auf die geplante L 821n zu
verzichten.
Fraktion
BergAUF
- Der RVR und der Regionalplan seien „Bürokratiemonster“,
die die Kompetenz der Stadt Bergkamen beschneide.
- Dem Ausschluss der Fläche in
Weddinghofen solle widersprochen werden.
- Ein Gewerbegebiet auf der grünen Wiese
in Overberge bringe weniger Erlöse als die Ausweisung neuer Wohnbauflächen.
- Im Zuge der geplanten L 821n sollen
Jahnstraße und Schulstraße als überregionale Straßen erhalten bleiben. Dies sei
nicht akzeptabel.
- Auf der Fläche der künftigen
Wasserstadt Aden stünden 50 ha zur Verfügung. Diese könnten als Gewerbestandort
genutzt werden. Die RAG AG solle nach ihrer bergrechtlichen Verpflichtung
finanziell stärker herangezogen werden.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters stellt klar, dass es sehr wohl Gewerbeflächen
innerhalb der Wasserstadt Aden geben werde. Grundsätzlich habe jedoch eine
externe Machbarkeitsstudie durch die LEG (heute NRW urban) einen Bedarf von 30
ha Logistik an der BAB A2 zur Stadtgrenze Kamen empfohlen. Logistikpark und
zusätzlich 50 ha Gewerbe innerhalb der Wasserstadt Aden seien nicht möglich
gewesen.
Die Planung der Wasserstadt Aden sei nicht auf maximalen Profit ausgerichtet sondern auf eine nachhaltige Stadtentwicklung. Diese orientiere sich an den Bodenrichtwerten Oberadens. Die RAG AG komme darüber hinaus dem durch die Bezirksregierung genehmigten Abschlussbetriebsplan und den dort festgeschriebenen Auflagen nach.