Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Stellungnahme der Verwaltung als Stellungnahme der Stadt Bergkamen.

 


Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erinnert daran, dass die  Selbstverwaltungsgarantie und Planungshoheit der Gemeinden gesetzlich eingeschränkt sei. Gerade in Zeiten des Strukturwandels, in dem sich Bergkamen noch befinde, sei es daher wichtig, auf die Regionalplanbehörden einzuwirken und auf die besonderen Herausforderungen gerade des östlichen Ruhrgebiets hinzuweisen.

 

Die Vorlage wird in folgenden Punkten detailliert erläutert:

-       Die Neuaufnahme des Kraftwerkstandorts als regionaler Kooperationsstandort sei positiv zu bewerten. Durch das Herauslösen der ökologisch sensiblen Flächen sei noch eine Fläche von circa 50 ha verblieben, die durch die bestehende Infrastruktur (z.B. eigener Hafen an einer Bundeswasserstraße)  punkte.

-       Bergkamen sei ein Bedarf an Gewerbeflächen von 11,4 ha anerkannt worden. Dies entspräche etwa einem Drittel des Logistikparks an der BAB A2 und sei nicht ausreichend, um die Nachfrage von Gewerbetreibenden, vorrangig aus dem Mittelstand, zu decken.

-       Vom RVR wird derzeit eine rund 11 ha große Fläche in Overberge, südlich des Gewerbeparks Rünthe, für eine weitere Entwicklung anerkannt. Hierzu sei die Verwaltung bereits in guten Gesprächen mit den betroffenen Eigentümern.

-       Der als Gewerbestandort vorgeschlagene Bereich in Weddinghofen sei vom RVR abgelehnt worden, da diese Fläche nicht mit dem Ziel 6.3-3 LEP NRW vereinbar sei und die BAB A2 als Zäsur zu vorhandenen Siedlungsbereichen wirke.

Die Lagegunst des Standortes, der von drei klassifizierten Straßen begrenzt wird, die Eigentumsstrukturen und die Eignung des Standortes zur optimalen Vermeidung von Nutzungskonflikten seien von der Regionalplanbehörde leider nicht gewürdigt worden. Auch der Vorschlag, den Standort aufgrund seiner geringen Größe für regionalplanerisch unerheblich bzw. nicht darstellungsrelevant zu erklären, wurde leider nicht aufgegriffen. Aus Sicht des Kreises Unna und der Verwaltung soll der Standort nicht weiter verfolgt werden.

-       Für die Wasserstadt Aden sei geplant, ihren Sonderstatus entfallen zu lassen; damit würde die Wasserstadt beim Wohn- und Gewerbeflächenbedarf künftig als kommunaler Standort in die Berechnung einfließen. Der Sonderstatus wurde von der damaligen Regionalplanbehörde Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Bergkamen verbindlich zugesichert. Daher müsse der RVR als Rechtsnachfolger der Bezirksregierung diesen Sonderstatus nicht zuletzt aufgrund dieses Vertauensschutzes auch in Zukunft garantieren.

-       Für die Bergehalde Großes Holz und die Halden im Kanalband solle die Zweckbindung Freizeiteinrichtungen und Freizeitanlagen entfallen. Sowohl die bereits realisierten Nutzungsstrukturen als auch die Einbeziehung des Planungsgebietes in die IGA 2027 entsprechen der bisherigen Zweckbindung. Daher werde gefordert, diesen Bereich auch in Zukunft als Freizeitstandort auszuweisen.

 

 

Der Regionalplan Ruhr und die Stellungnahme der Stadt Bergkamen werden wie folgt bewertet:

 

Fraktion SPD

-       Kritisiert werde die fehlende Wertschätzung für lang entwickelte Großprojekte wie die Wasserstadt Aden oder das Kanalband.

-       Völliges Unverständnis herrsche für die Bewertung der Fläche in Weddinghofen an der BAB A2.

-       Nach Ausschluss dieses als optimal eingeschätzten Standortes solle eine Ausweisung in Overberge forciert werden.

 

Fraktion CDU

-       Das Instrument Regionalplan und der RVR als übergeordnete Planungsbehörde unterhöhlten die Demokratie vor Ort. Eine Stellungnahme der Stadt Bergkamen sei zudem im Planungsprozess nicht bindend. Daher solle der Beschlussvorlage nicht zugestimmt werden. Eine nicht abgegebene Stellungnahme durch die Stadt Bergkamen setze so ein Zeichen gegen auferlegte Maßnahmen „von oben“.

-       Am Standort des Kraftwerks sei man wiederum abhängig von den Entscheidungen Dritter. Zum Einen biete der Kooperationsstandort eine große Entwicklungschance, diese sei zum Anderen jedoch nur nutzbar nach Aufgabe des Kraftwerks und unter Verlust von Arbeitsplätzen.

-       Als Unsinn sei die Entscheidung zur Fläche in Weddinghofen zu bewerten. Eine Ansiedlung auf der grünen Fläche mit Wohnbebauung in der Nähe sei zulässig, eine Ausweisung auf einer gut erschlossenen und vorbelasteten Fläche unmittelbar an einer Bundesautobahn nicht.

-       Durch die Stellungnahme sei für mehrere Jahre ein Gewerbestandort Marina Nord ausgeschlossen.

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

-       Die Vorlage erfahre keine Zustimmung, da das Kraftwerk in Heil so schnell wie möglich vom Netz genommen werden müsse.

-       Weitere Flächen sollen grundsätzlich nicht mehr versiegelt werden, daher sei auch eine Ausweisung in Overberge abzulehnen.

-       Ziel müsse sein, die Jahnstraße und die Schulstraße herabzustufen und zugleich auf die geplante L 821n zu verzichten.

 

Fraktion BergAUF

-       Der RVR und der Regionalplan seien „Bürokratiemonster“, die die Kompetenz der Stadt Bergkamen beschneide.

-       Dem Ausschluss der Fläche in Weddinghofen solle widersprochen werden.

-       Ein Gewerbegebiet auf der grünen Wiese in Overberge bringe weniger Erlöse als die Ausweisung neuer Wohnbauflächen.

-       Im Zuge der geplanten L 821n sollen Jahnstraße und Schulstraße als überregionale Straßen erhalten bleiben. Dies sei nicht akzeptabel.

-       Auf der Fläche der künftigen Wasserstadt Aden stünden 50 ha zur Verfügung. Diese könnten als Gewerbestandort genutzt werden. Die RAG AG solle nach ihrer bergrechtlichen Verpflichtung finanziell stärker herangezogen werden.

 

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters stellt klar, dass es sehr wohl Gewerbeflächen innerhalb der Wasserstadt Aden geben werde. Grundsätzlich habe jedoch eine externe Machbarkeitsstudie durch die LEG (heute NRW urban) einen Bedarf von 30 ha Logistik an der BAB A2 zur Stadtgrenze Kamen empfohlen. Logistikpark und zusätzlich 50 ha Gewerbe innerhalb der Wasserstadt Aden seien nicht möglich gewesen.

 

Die Planung der Wasserstadt Aden sei nicht auf maximalen Profit ausgerichtet sondern auf eine nachhaltige Stadtentwicklung. Diese orientiere sich an den Bodenrichtwerten Oberadens. Die RAG AG komme darüber hinaus dem durch die Bezirksregierung genehmigten Abschlussbetriebsplan und den dort festgeschriebenen Auflagen nach.