Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Gewerbeflächenentwicklung Bergkamen zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Standortvorschläge Overberge / Rünthe-Süd und Weddinghofen / A 2 weiter öffentlich- und privatrechtlich zu qualifizieren.

Für beide Standorte soll die landesplanerische Zulässigkeit mit der Regionalplanbehörde (RVR) geklärt werden.

Der Ausschuss ist über den weiteren Fortgang des Verfahrens zu informieren.

 


 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters fasst die Entwicklung des Verfahrens zusammen. Derzeit seien sämtliche verfügbaren Gewerbeflächen vollständig vermarktet. Auch die Flächen innerhalb der Wasserstadt könnten aktuell nur als Zukunftsoption bewertet werden.

Der RVR als zuständige Regionalplanungsbehörde habe indes im Mai 2018 für Bergkamen einen Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen von 11,4 ha bescheinigt. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, sollten dem RVR folgende zwei potentielle Flächen zur Überprüfung der grundsätzlichen landesplanerischen Zulässigkeit vorgestellt werden:

1.    Fläche in Overberge südlich des Gewerbeparks Rünthe mit einer Fläche von circa 11 ha

2.    Fläche zwischen BAB A2, L 654 und K9 mit einer Größe von circa 6,6 ha

Für beide Flächen seien die Restriktionen bekannt, die jeweils in einem Bauleitplanverfahren als lösbar erachtet werden.

 

Herr Heinzel erläutert den Antrag der CDU-Fraktion vom 28.11.2018. Das sich im Eigentum der Stadt Bergkamen befindliche Grundstück in der Marina Nord sei ein ehemaliger Gewerbestandort (Gärtnerei Storbeck). Da langfristig das Kraftwerk in Heil als Kooperationsstandort geplant sei, könne sich die Gewerbefläche in der Marina Nord in diese Planung einfügen. Zudem sei die touristische Nutzung des Areals als Camping-/Wohnmobilstandort in der Vergangenheit nicht zum Tragen gekommen.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters fasst den rechtlichen Hintergrund zur eingebrachten Fläche in der Marina Nord zusammen. Der Flächennutzungsplan weise dieses circa 5,6 ha große Areal als Fläche für Freizeit und Erholung / Parkanlage aus. Nach der zugehörigen Begründung des FNP solle hier eine touristische Entwicklung als naturnahe Freizeitanlage stattfinden. Auf Synergieeffekte im Zuge der IGA 2027 sei hingewiesen.

Am 03.05.2017 habe der RVR darüber hinaus bescheinigt, dass hier ein Sondergebiet Ferienhäuser ausgewiesen werden könne. Dies wäre im sogenannten Parallelverfahren möglich, also der zeitgleichen Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplans. Seit dieser offiziellen Freigabe durch den RVR gäbe es ein ernstes Investoreninteresse, auf dem Grundstück Ferienhäuser in Holzbauweise zu errichten. Diese Planung sei derzeit jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

Die nunmehr drei in die Diskussion eingebrachten Flächen werden von den Ausschussmitgliedern unterschiedlich bewertet. Herr Heinzel stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, über eine Priorisierung der Flächen abzustimmen. Herr Weiß lehnt diesen Antrag ab, da eine Gewichtung einzelner Flächen erst sinnvoll sei, wenn der RVR sich zu den Standorten geäußert habe.

 

Antrag zur Geschäftsordnung

 

Abstimmungsergebnis:      Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

Ja 4     Nein 10                       Enthaltungen 1

 

 

 

CDU-Antrag zur Aufnahme der Marina Nord

 

Abstimmungsergebnis:      Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

Ja 3     Nein 12                       Enthaltungen -