Sitzung: 11.12.2018 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Die
folgenden Einwohnerfragen wurden während der Ausschusssitzung gestellt und im
Nachgang durch die betroffenen Fachstellen zum Protokoll beantwortet.
Herr
Tobias Thylmann: Warum muss der 1. BA überhaupt umgesetzt werden?
Straßen.NRW:
Die Maßnahme ist planfestgestellt und 2018 in das Landesstraßenbauprogramm
aufgenommen worden. Somit besteht der politische Auftrag zur Umsetzung der
Maßnahme. Der 1. BA ist ein sinnvoller Beginn, da so die Zuwegung zur weiteren
Maßnahme geschaffen werden kann und die Anwohner der Lünener Straße bereits
durch den abrückenden Kreisverkehr entlastet werden.
Herr
Gerhard Dastig: Was wird unternommen, um den Lärmschutz für die Anwohner der
Straßen Buchweizenkamp und An der Dorndelle zu verbessern?
Straßen.NRW:
Es sind keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen in diesem Bereich planfestgestellt.
Der bestehende Wall muss angepasst werden.
Ergänzung
der Verwaltung: Die Wohngebiete im Bereich Buchweizenkamp und Dorndelle
liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Plans Nr. OA 100 "An der
Dorndelle". Dieser B-Plan wurde 1995 rechtskräftig. Somit ist im
Planfeststellungsbeschluss zur L821n im Jahr 2008 das Schutzbedürfnis der im B-Plan
festgesetzten Allgemeinen Wohngebiete entsprechend berücksichtigt. Die 1.
Änderung des B-Plans Nr. OA 100 wurde im Jahr 2012 rechtskräftig. Dabei wurde
die planfestgestellte L821n ebenfalls entsprechend berücksichtigt.
Frau
Siliva Lippert (BUND): Wird die L 821n exakt wie mit Planfeststellungebeschluss
im Jahr 2008 geplant umgesetzt? Welcher Spielraum besteht für Änderungen, ohne
dass ein neues Verfahren eingeleitet werden muss?
Straßen.NRW:
Der Planfeststellungsbeschluss wird entsprechend umgesetzt, innerhalb der
festgestellten Grenzen sind kleinere Abweichungen möglich. Inwieweit eine
gewünschte Änderung mit der Planfeststellung vereinbar ist, muss im Einzelfall
geprüft werden.
Herr
Wolf-Dieter Giesebrecht: Wie sollen Baumeigentümer sich verhalten, die die
gesetzte Frist, bis Februar 2019 Bäume zu beseitigen, nicht einhalten können?
Straßen.NRW:
Grundsätzlich werden individuelle Gespräche mit den Grundstücksbetroffenen
geführt, in denen die Regelungen des jeweiligen Falls abgestimmt werden.
Frau
Barbara Kestermann: Gibt es eine konkrete Untersuchung, wie viele PKW und LKW
tatsächlich auf die L 821n umgelenkt werden können? Wie aktuell ist diese
Prognose?
Straßen.NRW:
Im Rahmen der Planfeststellung wurde eine entsprechende Untersuchung
durchgeführt. Schon aufgrund kleiner Zeitvorteile werden die Verkehrsströme
durch die modernen Navigationsgeräte auf die schnellere L 821n umgeleitet.
Herr
Thomas Schauerte: Eine Querung der L 821n sei für Schüler nicht erforderlich,
da die Kuhbachtrasse unterhalb des geplanten Brückenbaus verlaufen werde.
Welche Maßnahmen würden ergriffen, um diesen Weg auszuschildern und Verkehre
hierher zu leiten?
Straßen.NRW:
Eine Querung der L 821n ist am Pantenweg mittels einer Verkehrsinsel für
Fußgänger möglich. Vorrangig sollten die
Fußgänger/Radfahrer jedoch den kreuzungsfreien Weg über die Kuhbachtrasse
unterhalb der L821n nutzen. Eine entsprechende Beschilderung obliegt in
der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, da die Radwege an das bestehende Netz
angeschlossen werden.
Herr Sven
Scheidt: Soll die Jahnstraße nach Fertigstellung der L 821n zurückgebaut
werden? Handele es sich für diesen Fall um beitragspflichtige Maßnahmen nach
KAG?
Eine
Änderung der Jahnstraße sei zum jetzigen Zeitpunkt ohne fertiggestellte L 821n
ebenso wenig zu bewerten wie die Frage nach der zukünftigen Übernahme der
Straßenbaulast für die Jahnstraße zwischen der Kreuzung mit der Lünener Straße
und der Erich-Ollenhauer-Straße. Eine mögliche Beitragspflicht nach KAG könne
stets erst nach einer solchen Planung und einem abgestimmten Bauprogramm
geprüft werden.
Frau
Silvia Lippert: Können an die L 821n auch neu auszuweisende Gewerbeflächen
angeschlossen werden?
Straßen.NRW:
Aktuell sind der Regionalniederlassung Ruhr keine Anträge zu neuen
Gewerbeflächen bekannt.
Herr
Gerhard Dastig: Ist das aus dem Jahr 2008 stammende naturschutzrechtliche
Gutachten zu erneuern?
Straßen.NRW:
Die landespflegerischen Maßnahmen wurden im Rahmen der Planfeststellung
festgelegt und werden entsprechend umgesetzt.
Frau Ute
Kleinstäuber: Welche Durchgangshöhe sei unterhalb der Kuhbachbrücke geplant?
Straßen.NRW:
Die lichte Durchgangshöhe im Bereich des Geh-und Radwegs wird mindestens 3,50 m
betragen.
Frau
Sigrid Brandt: Rückfrage zum TOP 3 neu: Sei sichergestellt, dass die geplante
Ableitung für PKW nach drei Monaten auch wieder entfalle oder werde der Fuß-
und Radweg dauerhaft für den motorisierten Verkehr freigegeben.
Herr
Reichling bestätigt, dass die temporäre Freigabe für PKW nach Beendigung der Baumaßnahme
wieder entfalle und so der Fuß- und Radweg dauerhaft gesichert sei.
Herr Sven
Scheidt: Wie ist der baurechtliche Stand zum geplanten Gebiet
„Hermann-Stehr-Straße“?
Im Flächennutzungsplan ist die Freifläche im Bereich der Hermann-Stehr-Straße als Wohnbaufläche dargestellt. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich derzeit nach § 35 BauGB. Für eine wohnbaulichen Gesamtentwicklung wäre demnach ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.