Die folgenden Einwohnerfragen wurden während der Ausschusssitzung gestellt und im Nachgang durch die betroffenen Fachstellen zum Protokoll beantwortet.

 

 

Herr Tobias Thylmann: Warum muss der 1. BA überhaupt umgesetzt werden?

 

Straßen.NRW: Die Maßnahme ist planfestgestellt und 2018 in das Landesstraßenbauprogramm aufgenommen worden. Somit besteht der politische Auftrag zur Umsetzung der Maßnahme. Der 1. BA ist ein sinnvoller Beginn, da so die Zuwegung zur weiteren Maßnahme geschaffen werden kann und die Anwohner der Lünener Straße bereits durch den abrückenden Kreisverkehr entlastet werden.

 

 

Herr Gerhard Dastig: Was wird unternommen, um den Lärmschutz für die Anwohner der Straßen Buchweizenkamp und An der Dorndelle zu verbessern?

 

Straßen.NRW: Es sind keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen in diesem Bereich planfestgestellt. Der bestehende Wall muss angepasst werden.  

Ergänzung der Verwaltung: Die Wohngebiete im Bereich Buchweizenkamp und Dorndelle liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Plans Nr. OA 100 "An der Dorndelle". Dieser B-Plan wurde 1995 rechtskräftig. Somit ist im Planfeststellungsbeschluss zur L821n im Jahr 2008 das Schutzbedürfnis der im B-Plan festgesetzten Allgemeinen Wohngebiete entsprechend berücksichtigt. Die 1. Änderung des B-Plans Nr. OA 100 wurde im Jahr 2012 rechtskräftig. Dabei wurde die planfestgestellte L821n ebenfalls entsprechend berücksichtigt.         

 

 

Frau Siliva Lippert (BUND): Wird die L 821n exakt wie mit Planfeststellungebeschluss im Jahr 2008 geplant umgesetzt? Welcher Spielraum besteht für Änderungen, ohne dass ein neues Verfahren eingeleitet werden muss?

 

Straßen.NRW: Der Planfeststellungsbeschluss wird entsprechend umgesetzt, innerhalb der festgestellten Grenzen sind kleinere Abweichungen möglich. Inwieweit eine gewünschte Änderung mit der Planfeststellung vereinbar ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

 

 

Herr Wolf-Dieter Giesebrecht: Wie sollen Baumeigentümer sich verhalten, die die gesetzte Frist, bis Februar 2019 Bäume zu beseitigen, nicht einhalten können?

 

Straßen.NRW: Grundsätzlich werden individuelle Gespräche mit den Grundstücksbetroffenen geführt, in denen die Regelungen des jeweiligen Falls abgestimmt werden.

 

 

Frau Barbara Kestermann: Gibt es eine konkrete Untersuchung, wie viele PKW und LKW tatsächlich auf die L 821n umgelenkt werden können? Wie aktuell ist diese Prognose?

 

Straßen.NRW: Im Rahmen der Planfeststellung wurde eine entsprechende Untersuchung durchgeführt. Schon aufgrund kleiner Zeitvorteile werden die Verkehrsströme durch die modernen Navigationsgeräte auf die schnellere L 821n umgeleitet.

 

 

Herr Thomas Schauerte: Eine Querung der L 821n sei für Schüler nicht erforderlich, da die Kuhbachtrasse unterhalb des geplanten Brückenbaus verlaufen werde. Welche Maßnahmen würden ergriffen, um diesen Weg auszuschildern und Verkehre hierher zu leiten?

 

Straßen.NRW: Eine Querung der L 821n ist am Pantenweg mittels einer Verkehrsinsel für Fußgänger möglich. Vorrangig sollten die Fußgänger/Radfahrer jedoch den kreuzungsfreien Weg über die Kuhbachtrasse unterhalb der L821n nutzen. Eine entsprechende Beschilderung obliegt in der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, da die Radwege an das bestehende Netz angeschlossen werden.

 

 

Herr Sven Scheidt: Soll die Jahnstraße nach Fertigstellung der L 821n zurückgebaut werden? Handele es sich für diesen Fall um beitragspflichtige Maßnahmen nach KAG?

 

Eine Änderung der Jahnstraße sei zum jetzigen Zeitpunkt ohne fertiggestellte L 821n ebenso wenig zu bewerten wie die Frage nach der zukünftigen Übernahme der Straßenbaulast für die Jahnstraße zwischen der Kreuzung mit der Lünener Straße und der Erich-Ollenhauer-Straße. Eine mögliche Beitragspflicht nach KAG könne stets erst nach einer solchen Planung und einem abgestimmten Bauprogramm geprüft werden.

 

Frau Silvia Lippert: Können an die L 821n auch neu auszuweisende Gewerbeflächen angeschlossen werden?

 

Straßen.NRW: Aktuell sind der Regionalniederlassung Ruhr keine Anträge zu neuen Gewerbeflächen bekannt.

 

 

Herr Gerhard Dastig: Ist das aus dem Jahr 2008 stammende naturschutzrechtliche Gutachten zu erneuern?

 

Straßen.NRW: Die landespflegerischen Maßnahmen wurden im Rahmen der Planfeststellung festgelegt und werden entsprechend umgesetzt.

 

 

Frau Ute Kleinstäuber: Welche Durchgangshöhe sei unterhalb der Kuhbachbrücke geplant?

 

Straßen.NRW: Die lichte Durchgangshöhe im Bereich des Geh-und Radwegs wird mindestens 3,50 m betragen.

 

 

Frau Sigrid Brandt: Rückfrage zum TOP 3 neu: Sei sichergestellt, dass die geplante Ableitung für PKW nach drei Monaten auch wieder entfalle oder werde der Fuß- und Radweg dauerhaft für den motorisierten Verkehr freigegeben.

 

Herr Reichling bestätigt, dass die temporäre Freigabe für PKW nach Beendigung der Baumaßnahme wieder entfalle und so der Fuß- und Radweg dauerhaft gesichert sei.

 

 

Herr Sven Scheidt: Wie ist der baurechtliche Stand zum geplanten Gebiet „Hermann-Stehr-Straße“?

 

Im Flächennutzungsplan ist die Freifläche im Bereich der Hermann-Stehr-Straße als Wohnbaufläche dargestellt. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich derzeit nach § 35 BauGB. Für eine wohnbaulichen Gesamtentwicklung wäre demnach ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.