Beschluss: Kenntnisnahme

 

 


 

Vorsitzender Pufke weist die Anwesenden darauf hin, dass nach dem Tagesordnungspunkt 1 die Sitzung unterbrochen wird. In dieser Pause soll jeweils ein Vertreter der Befürworter bzw. ein Gegner Rückfragen gebündelt vortragen, um direkte Antworten von Straßen.NRW erhalten zu können. Dies sei im Vorfeld mit allen Beteiligten abgestimmt vereinbart worden.

 

Frau Nölke und Herr Aßmann stellen als Vertreter des Straßenbaulastträgers Straßen.NRW die Baumaßnahme grundsätzlich vor:

-      Planfeststellungsbeschluss aus November 2008 und damit einhergehende Veränderungssperre

-      Aufnahme in das Landesstraßenbauprogramm im Jahr 2018

-      Länge der geplanten Strecke: 1,8 km

-      Kalkulierte Kosten: circa 14,5 Mio. Euro bei gesicherter Finanzierung und stetiger Baukostenfortschreibung und Kontrolle

-      Einteilung in zwei Bauabschnitte (südlicher 1. BA / nördlicher 2. BA)

-      Erstellung von insgesamt drei Brückenbauwerken

-      Ökologischer Ausgleich durch bilanzierte Ausgleichsmaßnahmen

-      Minimaler Eingriff in den Boden durch Aufbau der Straße weitgehend auf dem Geländeniveau

 

Im 1. BA erfolge der Anschluss an die Lünener Straße mittels Kreisverkehr. Dieser werde von der bestehenden Wohnbebauung abgerückt und reduziere so die Belastungen der Anwohner. Durch autarke Herstellung des 1. BA könne der Verkehr auf der Lünener Straße aufrecht erhalten bleiben. Lediglich der Anschluss des neuen Kreisverkehres an die L 654 führe zu Beeinträchtigungen mit einer Dauer von circa zwei Wochen. Während dieser Phase werde der Verkehr durch eine Ampelanlage geregelt.

 

Die Kuhbachbrücke werde im 2. BA realisiert. Eckdaten seien ein Verlauf von circa 1,50 m oberhalb der bestehenden Deichkrone, Pfeilerhöhen von circa 4 m und ein Oberbau inklusive Geländern von etwa 2,50 m.

 

Der Zeitplan für die bauliche Umsetzung der Gesamtmaßnahme sei wie folgt vorgesehen:

2018    Grunderwerb, vorbereitende Maßnahmen und Vorbereitung der Ausschreibung

2019    Veröffentlichung der Ausschreibung, Rodungen für den 1. BA (Januar und Februar), Baubeginn des 1. BA im zweiten Quartal

2020    Beginn des 2. BA

2021    geplant Verkehrsfreigabe

 

 

Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder erläutert Straßen.NRW folgende Detailpunkte:

-      Die Gestaltung der Kreisverkehre sei noch nicht abschließend entschieden. Diese werde unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit erfolgen.

-      Baumaßnahmen an Kanal- oder Lippebrücke endeten vor Ausführungsbeginn der L 821n, so dass Beeinträchtigungen der Verkehre an mehreren wichtigen Knotenpunkten zugleich nicht zu erwarten seien.

-      Die L 821n werde ohne begleitenden Radweg ausgeführt.

-      Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolge über sogenannte Entwässerungsmulden. Die technische Ausführung und die Bemessung der Versickerungsanlagen seien nach den zu erwartenden Regenmengen berechnet worden, entsprächen den allgemein anerkannten Regeln der Technik und seien mit den zu beteiligenden Fachstellen abgestimmt. Es spräche auch nichts gegen den korrekten Einsatz von Streusalz.

-      Für den 1. BA sei die Rodung einer mit Baumbestand bewachsenen  Fläche von insgesamt circa 5.000 m² erforderlich (Die Lage dieser Flächen kann den beigefügten Übersichten entnommen werden.).

-      Für die L 821n als Bedarfsmaßnahme liege ein Planfeststellungsbeschluss vor. Dieser löse eine sogenannte Veränderungssperre aus, d.h. jede nach dem Beschluss durchgeführte Änderung im Umfeld (z.B. Errichtung von Wohnhäusern) erfolgte damit im Wissen über die künftige Landesstraße. Anpassungen der L 821n an diese geänderten Gegebenheiten seien daher nicht erforderlich.

-      Zum Ausgleich für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen durch die Straßenbaumaßnahme sind folgende Ausgleichsmaßnahmen in Streckennähe vorgesehen: Anpflanzung einer Lindenreihe entlang des Radwegs an der L654, Anpflanzung wegbegleitender Obstbäume in Reihe entlang siedlungsnaher Fuß- und Radwege westlich der L821n, Aufforstung einer Fläche mit bodenständigen Laubgehölzen östlich der L821n, Entwicklung eines strukturreichen Kulturbiotopkomplexes mit Feuchtbiotop östlich der L821n, Anpflanzung einer schmalen Gehölzzone westlich der L821n, Ergänzende Pflanzung einer Lindenreihe entlang der L654 westlich des Kreisverkehrs, Dichte Gehölzanpflanzung westlich parallel zur L821n. Außerdem werden zur Einbindung der Straße in die Landschaft entlang der L821n zusätzliche Gehölzpflanzungen angelegt.

 

 

Die Sitzung wird um 17.50 Uhr für folgende Fragen der Bürgerschaft unterbrochen:

 

Herr Thomas Schauerte fragt an, ob der Radweg im Bereich des geplanten Kreisverkehres an den Radweg der Goekenheide angeschlossen werden könne.

 

Eine solche Verlängerung gehöre nicht zu dem aktuellen Bauprogramm, könne aber in den regelmäßigen Abstimmungsgesprächen mit der Verwaltung diskutiert werden und somit künftig in ein weiteres Bauprogramm einfließen.

 

Herr Heinrich Hüsing bittet um Auskunft, wie mit den geplanten Arbeitsflächen und dort möglicherweise vorhandenem Baumbestand umgegangen werde.

 

Im Rahmen der Planfeststellung seien bereits diese provisorischen Flächen auf erforderliche Ausgleichsmaßnahmen hin überprüft und bilanziert worden. Vor Baubeginn würden diese Arbeitsflächen auch noch ein weiteres Mal auf mögliche Lageänderungen hin überprüft.

 

Herr Heinrich Hüsing erinnert an zugesagte Informationen der betroffenen Bürger, die bisher jedoch nicht durchgeführt worden wären.

 

Geplant seien künftig Bürgersprechstunden vor Ort, eventuell der Einsatz eines Info-Busses und Vorstellungen im hiesigen Ausschuss.

 

Herr Heinrich Hüsing bittet um Vorstellung der geplanten Schutzmaßnahmen für die zahlreichen Schülerverkehre vor allem im Bereich des Pantenweges.

 

Als sichere Querungshilfe sei derzeit eine Mittelinsel ohne Zebrastreifen angedacht.

 

Herr Heinrich Hüsing hinterfragt geeignete Maßnahmen für die Wanderung der zu schützenden Kröten, insbesondere im Bereich des Schwanenweihers.

 

Da sich diese Maßnahmen auf den im Detail noch nicht vollständig geplanten 2. BA bezögen, könne hierzu noch keine abschließende Antwort gegeben werden. Das Thema sei aber bekannt und werde berücksichtigt.

 

 

Die Sitzung wird um 18.20 Uhr wieder fortgesetzt.

 

Herr Grziwotz stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, den TOP 4 Einwohnerfragestunde als neuen TOP 2 vorzuziehen, um neben den vorangegangenen Sprechern auch weiteren Bürgern eine Möglichkeit für direkte Rückfragen zu sichern.

 

 

Abstimmungsergebnis:      mit Stimmenmehrheit zugestimmt

                                                               Ja 12      Nein 5   Enthalten -