Beschluss:
Der Behindertenbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die
vorliegende Sachdarstellung wird zunächst ergänzt durch entsprechende Ausführungen
der Beigeordneten Busch. In der Einleitung erfolgt eine Erläuterung zur
Definition der "Barrierefreiheit" im Sinne des § 4 des Gesetzes des
Landes NRW zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG NRW).
Frau
Busch benennt in Anlehnung an die bereits existierenden Konzepte und
Aktionspläne verschiedener Kommunen in NRW die identifizierten Handlungsfelder:
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Bauen und Wohnen, Öffentlicher Raum, Mobilität, ÖPNV
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Bildung, Arbeit und Berufsausbildung
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Kultur, Freizeit, Sport
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Verwaltung: Sensibilisierung der Mitarbeitenden durch Kommunikation nach innen
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Bewusstseinsbildung und Kommunikation nach außen
Die
konkrete Umsetzung der in der Sachdarstellung benannten Handlungs- und
Themenfelder bezeichnet Frau Busch als den Beginn eines Prozesses, welcher
eingreift in alle Bereiche der Stadtentwicklung und des Weiteren als
"andauernde Aufgabe".
Zum Abschluss thematisiert Frau Busch kurz die Begehung von vier städtischen Gebäuden durch das Team Agentur Barrierefrei NRW als Überleitung zu dem folgenden Tagesordnungspunkt.