Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Behindertenbeirat nimmt die Ausführungen der EUTB Teilhabe-Wegweiser im Kreis Unna zur Kenntnis.

 


Als Einleitung ihres Vortrages erläutert Frau Backmann das Kürzel EUTB:  Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Es handelt sich hier um ein bundesweites Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen aber auch deren Angehörige.     

 

Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der EUTB Teilhabeberatung und die finanzielle Förderung ist § 32 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX. In Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe ist seit April 2018 der Teilhabe-Wegweiser im Kreis Unna tätig. Träger sind die drei Verbundpartner Sozialwerk Schwerte e. V., Netzwerk Diakonie gGmbH und Evangelische Perthes-Stiftung e. V.

 

Im weiteren Verlauf ihres Referates verdeutlicht Frau Backmann die Zielsetzung der EUTB im Kreis Unna, welche sich als Anlaufstelle mit Lotsenfunktion für alle Bürgerinnen und Bürger mit Fragen und Problemen rund um das Thema Behinderung und Teilhabe versteht. Die Beratung findet im Sinne des Peer Counseling statt. Das bedeutet, dass Berater mit Behinderungserfahrung Menschen mit Behinderungen beraten.

 

Zielsetzung ist, durch eine niederschwellige, barrierefreie und kostenlose Erstberatung die Selbstbestimmung, Chancengleichheit und Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung zu stärken. Frau Backmann spricht in diesem Zusammenhang von einer "ganzheitlichen Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit und Situation des Ratsuchenden".

 

Die Beratung wird unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern angeboten. Es können alle Themen von der Alltagsbewältigung bis zum Recht zur Veränderung der Lebenssituation angesprochen werden.

 

Abschließend verweist Frau Backmann auf die Broschüre "EUTB Teilhabe-Wegweiser/Eine für Alle", welche auch die Adressen und Sprechzeiten der Beratungsstandorte Schwerte und Kamen beinhaltet. Entsprechende Exemplare werden während der Sitzung ausgelegt.

 

Im Anschluss an den Vortrag der Frau Backmann beantwortet diese Fragen aus dem Gremium.

 

Die Präsentation ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.