Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Brandverhütungsschauen und brandschutztechnischen Leistungen in der Stadt Bergkamen“.

 

 


Herr Heusner erläutert auf Nachfrage folgende Punkte:

 

-       Die derzeit gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Bergkamen datiert vom 19.02.2001. Zu diesem Tag wurde die noch geltende Gebühr berechnet.

-       Die Höhe der Gebühren für eine Brandverhütungsschau soll sich künftig nach § 3 Abs. 2 der Satzung berechnen. Beispielhaft seien genannt:

0-15 Minuten       = 15,00 Euro

15-29 Minuten     = 15,00 Euro + 7,50 Euro

30 Minuten          = 15,00 Euro + 15,00 Euro

31-44 Minuten     = 15,00 Euro + 15,00 Euro + 7,50 Euro.

-       Zwischen einer hier benannten Brandverhütungsschau nach BHKG und einer Wiederkehrenden Prüfung nach PrüfVO NRW bestehen allein bei der Art und Anzahl der prüfenden Teilnehmer Unterschiede. Wird eine Brandverhütungsschau ausschließlich durch den Brandschutztechniker der Stadt Bergkamen (Feuerwehrmann mit Zusatzqualifikation) durchgeführt, begehen bei einer Wiederkehrenden Prüfung neben dem Brandschutztechniker auch die Brandschutzdienststelle des Kreises Unna und Mitarbeiter der Bauaufsicht die jeweiligen Betriebe. In der externen Wahrnehmung wird diese letztgenannte Überwachung häufig fälschlicherweise als Brandschau bezeichnet.