Beschluss:

 

Das vom Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitete Zukunftskonzept für den regionalen Alltagsradverkehr in der Metropole Ruhr wird von der Stadt Bergkamen als Bedarfsplan für den Regionalen Radverkehr unterstützt.

Die Stadt Bergkamen bittet den Regionalverband Ruhr in dem Bedarfsplan für den regionalen Radverkehr die Stellungnahme der Stadt Bergkamen zu berücksichtigen.

 

Der Regionalverband Ruhr (RVR) wird gebeten, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Regionalverband Ruhr diesen Beschluss zu übermitteln.

 


Bisher konzentrierte sich das Konzept des RVR hinsichtlich des Radwegenetzes vorrangig auf die Freizeitverkehre. Mit dem hier fortzuschreibenden Konzept solle künftig ein weiterer Fokus auf die Alltagsverkehre gelegt werden. Hierbei wurden zunächst zur Optimierung von Fahrstrecken und Fahrzeiten die sich nächstgelegenen Stadtzentren verbunden, um in einem zweiten Schritt diese Wege an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Der Ausbau dieses Radwegenetzes werde jedoch weder vom RVR durchgeführt noch bezahlt, sondern  von den jeweiligen Straßenbaulastträgern. Daher handele es sich bei der Umsetzung des Konzeptes auch nicht um eine Verpflichtung, sondern diene der Priorisierung von Maßnahmen.

 

Das Zukunftskonzept für die regionalen Alltagsradverkehre sei grundsätzlich zu unterstützen. Zugleich solle aber auf die zwei Netzergänzungen „Kuhbachweg“ und „Betriebsweg an der südlichen Seite des Datteln-Hamm-Kanals“ hingewirkt werden.

 

Die positiven Ansätze des überregionalen Konzeptes sollten auch bei den Planungen innerhalb der Stadt Bergkamen berücksichtigt werden, u.a. bei künftigen Anbindungen der Wasserstadt an die jeweiligen Ortsteile oder bei der Materialwahl (Asphalt statt wassergebundener Decke). Zudem solle bei einer Ausführung der geplanten L821n auf die Ausgestaltung eines begleitenden Radwegs besonderes Augenmerk gelegt werden (Hinweis: geplant ist durch Straßen.NRW ein kombinierter Fuß- und Radweg nördlich entlang der L654 von der Einmündung „Zum Oberdorf“ bis zum Knoten L654/L664 Lünener Straße/Goekenheide; die L821n selbst erhält keinen begleitenden Radweg).