Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83
Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 2 – Tagespflege – bei der Buchungsstelle 06.36.02.533100 / Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIII außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 500.000 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Buchungsstelle 16.61.01.401300 – Gewerbesteuer.