Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83

Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 2 – Tagespflege – bei der Buchungsstelle 06.36.02.533100 / Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIII außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 500.000 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Buchungsstelle 16.61.01.401300 – Gewerbesteuer.