Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Vorlage Nr. 11/1321 als Anlage 1  beigefügte Satzung über die Unterhaltung und Nutzung der städtischen Unterkunft Fritz-Husemann-Str. 22a.


In Einleitung zur Thematik des o.g. Empfehlungsbeschlusses für den Rat der Stadt Bergkamen verweist die Beigeordnete Busch auf die pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommune, bei drohender oder bestehender Obdachlosigkeit die zur Abwendung der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

 

Die Verwaltung hat nunmehr mit Blick auf eine zweckentsprechende und angemessene Unterbringung der von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen das Objekt Fritz-Husemann-Str. 22a  angemietet. Frau Busch betont, dass es hier nicht um eine Sammelunterkunft handelt, sondern um ein Haus mit Wohnungen unterschiedlichen Zuschnittes (zwölf barrierearm gestaltete Kleinappartements für jeweils ein bis zwei Personen).

 

Im weiteren Verlauf ihres Vortrages verdeutlicht Frau Busch, dass im Vergleich mit den bislang genutzten Objekten eine deutliche Verbesserung der Unterbringungssituation der betroffenen Menschen erreicht wird.

 

Das neu erstellte Objekt soll kurzfristig genutzt werden. Die zum Betrieb und zur Nutzung des Objektes entsprechende städtische Satzung sollte nunmehr zeitnah in Kraft treten.