Sitzung: 25.09.2018 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Herr
Humbach bittet um Auskunft, wie es bei der Nachrüstung von Müllfahrzeugen des
EBB mit sogenannten Abbiegeassistenten zu Kosten von 22.000 Euro je Fahrzeug
komme. Im kommunalen Vergleich auf Kreisebene seien hier 3.000 – 5.000 Euro
veranschlagt worden.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters verweist zuständigkeitshalber auf den
Betriebsausschuss. Zugleich sei betont, dass der Entsorgungsbetrieb der Stadt
Bergkamen ein Sicherheitssystem favorisiere, das technisch zur größtmöglichen
Risikominimierung beitrage.
Ergänzung nach interner Prüfung: Das
Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher sind die Kostenangaben
nicht öffentlich zu handhaben. Der EBB beabsichtigt, ein System nachzurüsten,
das neben dem Spiegel-Tote-Winkel-Assistent auch den Seitenladearm und den
Heckbereich mit einem automatischen Bremssystem kombiniert. Daher ist der
angestellte Kostenvergleich inhaltlich falsch.
Herr
Heinzel fragt an, welche Maßnahmen die Stadt Bergkamen im Alleingang ergreifen
könne, um die Verkehrssicherheit auf dem Westenhellweg zu verbessern.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert, dass die Stadt nicht einseitig
straßenverkehrsrechtliche Anordnungen treffen dürfe. Diese haben stets im
Benehmen mit dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW zu erfolgen. Eine Antwort der
zuständigen Niederlassung Bochum stehe noch aus. Die aktuellen Unfallereignisse
seien jedoch erneut zum Anlass genommen worden, Straßen.NRW auf die
Dringlichkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung hinzuweisen.
Aktueller Hinweis: Über das Ergebnis
eines gemeinsamen Ortstermins mit der Polizei, Straßen.NRW und der
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bergkamen wird im Haupt- und Finanzausschuss
am 11.10.2018 durch die Verwaltung berichtet.
Herr
Grziwotz weist auf den Bereich der Lünener Straße vom Bahnübergang in Richtung
Beckinghausen hin. Hier sei die Beschilderung Fuß- und Radweg geändert worden
zu einem reinen Fußweg. Es wird daher um Auskunft gebeten, welche Lösung für
Fahrradfahrer auf diesem Streckenabschnitt geplant sei.
Ergänzung
nach interner Prüfung: Bis vor einiger Zeit war der betreffende Bereich an der
Südseite der Lünener Straße westlich der Einmündung "Auf den Birken"
mit dem Verkehrszeichen 240 als gemeinsamer Fuß-/Radweg beschildert. Laut
Straßenverkehrsordnung verpflichtet dieses Schild zur entsprechenden Benutzung.
Für einen auf einer Straßenseite geführten Zweirichtungsfuß-/-radweg ist die
vorhandene Wegebreite von rd. 1,60m allerdings deutlich zu schmal (Regelmaß
3,00 m); eine entsprechende Beschilderung und damit einhergehende
Benutzungspflicht ist somit unzulässig.
Daher
wurde bzw. wird dieser Weg nun "nur" noch als Fußweg ausgeschildert,
Radfahrer können in beiden Richtungen auf der Fahrbahn fahren bzw. diese an der
vorhandenen Ampel queren. Das aus Richtung Lünen noch vorhandene VZ 240 wird
kurzfristig ausgetauscht.
Vorsitzender
Pufke bittet um Auskunft, welche Kosten im Zuge der Beseitigung wilder
Müllkippen auf Bergkamener Stadtgebiet angefallen sind.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters beziffert die Kosten für das Anfahren, Aufladen
und Entsorgen durch den EBB auf circa 30.000 Euro für die Jahre 2016 und 2017.
Diese Summe sei zwar bei der Gebührenkalkulation aufgrund der vergleichsweise
geringen Höhe zu vernachlässigen, dennoch sei jede wilde Müllablagerung eine zu
viel. Dank gelte hier vor allem den zahlreichen ehrenamtlichen Helfern, die in
diversen Aktionen ihre Ortsteile von Müll befreiten.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters informiert über das Antwortschreiben des
Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zum Neubau der L821n
(siehe Anlage). Die Kernaussagen ließen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Jahnstraße soll zur Gemeindestraße
herabgestuft werden (nach Meinung der Verwaltung sollte jedoch zur Kreisstraße
herabgestuft werden).
- Eine Abstufung im Ortsteil Weddinghofen sei
nicht mehr kategorisch ausgeschlossen.
- Auf
Kamener Stadtgebiet sei auch bei einer Landesstraße eine Sonderregelung durch
Ausweisung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h während der Nachtzeit
möglich gewesen. Daher müssten auch bei der L664 - Schulstraße Ortsdurchfahrt
Weddinghofen – verkehrsleitende Maßnahmen möglich sein.
Herr Reichling weist auf den Fahrradklimatest des ADFC hin. In der Zeit vom 01.09.2018 bis zum 30.11.2018 können die Bewertungen unter www.fahrradklima-test.de abgegeben werden.