Herr Humbach bittet um Auskunft, wie es bei der Nachrüstung von Müllfahrzeugen des EBB mit sogenannten Abbiegeassistenten zu Kosten von 22.000 Euro je Fahrzeug komme. Im kommunalen Vergleich auf Kreisebene seien hier 3.000 – 5.000 Euro veranschlagt worden.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters verweist zuständigkeitshalber auf den Betriebsausschuss. Zugleich sei betont, dass der Entsorgungsbetrieb der Stadt Bergkamen ein Sicherheitssystem favorisiere, das technisch zur größtmöglichen Risikominimierung beitrage.

Ergänzung nach interner Prüfung: Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher sind die Kostenangaben nicht öffentlich zu handhaben. Der EBB beabsichtigt, ein System nachzurüsten, das neben dem Spiegel-Tote-Winkel-Assistent auch den Seitenladearm und den Heckbereich mit einem automatischen Bremssystem kombiniert. Daher ist der angestellte Kostenvergleich inhaltlich falsch.

 

 

Herr Heinzel fragt an, welche Maßnahmen die Stadt Bergkamen im Alleingang ergreifen könne, um die Verkehrssicherheit auf dem Westenhellweg zu verbessern.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert, dass die Stadt nicht einseitig straßenverkehrsrechtliche Anordnungen treffen dürfe. Diese haben stets im Benehmen mit dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW zu erfolgen. Eine Antwort der zuständigen Niederlassung Bochum stehe noch aus. Die aktuellen Unfallereignisse seien jedoch erneut zum Anlass genommen worden, Straßen.NRW auf die Dringlichkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung hinzuweisen.

Aktueller Hinweis: Über das Ergebnis eines gemeinsamen Ortstermins mit der Polizei, Straßen.NRW und der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bergkamen wird im Haupt- und Finanzausschuss am 11.10.2018 durch die Verwaltung berichtet.

 

 

Herr Grziwotz weist auf den Bereich der Lünener Straße vom Bahnübergang in Richtung Beckinghausen hin. Hier sei die Beschilderung Fuß- und Radweg geändert worden zu einem reinen Fußweg. Es wird daher um Auskunft gebeten, welche Lösung für Fahrradfahrer auf diesem Streckenabschnitt geplant sei.

Ergänzung nach interner Prüfung: Bis vor einiger Zeit war der betreffende Bereich an der Südseite der Lünener Straße westlich der Einmündung "Auf den Birken" mit dem Verkehrszeichen 240 als gemeinsamer Fuß-/Radweg beschildert. Laut Straßenverkehrsordnung verpflichtet dieses Schild zur entsprechenden Benutzung. Für einen auf einer Straßenseite geführten Zweirichtungsfuß-/-radweg ist die vorhandene Wegebreite von rd. 1,60m allerdings deutlich zu schmal (Regelmaß 3,00 m); eine entsprechende Beschilderung und damit einhergehende Benutzungspflicht ist somit unzulässig.

Daher wurde bzw. wird dieser Weg nun "nur" noch als Fußweg ausgeschildert, Radfahrer können in beiden Richtungen auf der Fahrbahn fahren bzw. diese an der vorhandenen Ampel queren. Das aus Richtung Lünen noch vorhandene VZ 240 wird kurzfristig ausgetauscht.

 

 

Vorsitzender Pufke bittet um Auskunft, welche Kosten im Zuge der Beseitigung wilder Müllkippen auf Bergkamener Stadtgebiet angefallen sind.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters beziffert die Kosten für das Anfahren, Aufladen und Entsorgen durch den EBB auf circa 30.000 Euro für die Jahre 2016 und 2017. Diese Summe sei zwar bei der Gebührenkalkulation aufgrund der vergleichsweise geringen Höhe zu vernachlässigen, dennoch sei jede wilde Müllablagerung eine zu viel. Dank gelte hier vor allem den zahlreichen ehrenamtlichen Helfern, die in diversen Aktionen ihre Ortsteile von Müll befreiten.

 

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters informiert über das Antwortschreiben des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zum Neubau der L821n (siehe Anlage). Die Kernaussagen ließen sich wie folgt zusammenfassen:

-       Die Jahnstraße soll zur Gemeindestraße herabgestuft werden (nach Meinung der Verwaltung sollte jedoch zur Kreisstraße herabgestuft werden).

-     Eine Abstufung im Ortsteil Weddinghofen sei nicht mehr kategorisch ausgeschlossen.

-     Auf Kamener Stadtgebiet sei auch bei einer Landesstraße eine Sonderregelung durch Ausweisung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h während der Nachtzeit möglich gewesen. Daher müssten auch bei der L664 - Schulstraße Ortsdurchfahrt Weddinghofen – verkehrsleitende Maßnahmen möglich sein.

 

 

Herr Reichling weist auf den Fahrradklimatest des ADFC hin. In der Zeit vom 01.09.2018 bis zum 30.11.2018 können die Bewertungen unter www.fahrradklima-test.de abgegeben werden.