Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die im Rahmen des Verfahrensschrittes „öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB“ vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 2 zu entscheiden.

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4.

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. WD 118 „Berliner Straße“ entsprechend Anlage 5 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

Die Anlagen 2, 4, 5 und 6 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


Die insgesamt zwölf im Rahmen der Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen führen zu keinen Änderungen oder Ergänzungen. Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters unterstreicht die besondere Entwicklungschance für den Stadtteil Weddinghofen, insbesondere durch den Abbruch der Heide-Schule, den geplanten Kitaneubau und die Durchmischung der Wohngebäudestruktur.