Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung zu entscheiden. Die Stellungnahme der Verwaltung ist damit Bestandteil des Beschlusses über die vorgebrachten Anregungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
  2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die fristgerecht im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung zu entscheiden. Die Stellungnahme der Verwaltung ist damit Bestandteil des Beschlusses über die vorgebrachten Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
  3. Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. RT 96 „Rünthe Ost“ und beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine erneute Offenlegung. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 


Herr Reichling erläutert die Inhalte der insgesamt 18 eingegangenen Stellungnahmen (davon vier Anregungen durch Private) der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die daraus resultierenden wesentlichen Änderungen des Satzungsentwurfs.