Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung;

 

Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83

Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 2 – Tagespflege – bei der Buchungsstelle 06.36.02.533100 / Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIII außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 500.000 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Buchungsstelle 16.61.01.401300 – Gewerbesteuer.

 


Dieser Tagesordnungspunkt wird durch die Sachgebietsleiterin Gabriele Hörstrup erläutert. Insbesondere die Zunahme der Fallzahlen und die Erhöhung der Anzahl der Stunden der Betreuung führen zu einem deutlichen Anstieg der Kosten, die die Stadt Bergkamen für den Bereich der Kindertagespflege aufbringen muss. Da die Fallzunahme sich auch auf Aufgaben des Vereins bezieht, sind dessen Aufwendungen auch erhöht worden und müssen entsprechend honoriert werden.

 

In der anschließenden Diskussion wird der Wunsch im Ausschuss geäußert, dass es einen möglichst genauen Kostenvergleich zwischen den Aufwendungen, die die Stadt Bergkamen für Tagespflege hat als auch im Vergleich zu der Aufwendung für einen Kindergartenplatz verdeutlicht werden soll. Die Verwaltung wird zu einer der nächsten Sitzungen einen solchen Versuch unternehmen die beiden Kostenstellen zu vergleichen.