Beschluss:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt den Brandschutzbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Bergkamen gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 mit der
Festlegung der Schutzziele:
Die erste Einheit soll mit einer
Mindeststärke von 9 Funktionsträgern innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung
durch die Leitstelle am Einsatzort eintreffen.
Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke
von 7 Funktionsträgern soll innerhalb von weiteren 5 Minuten, also 13 Minuten
nach Alarmierung eintreffen.
Diese Vorgaben sollen in mindestens 85% der
Einsätze eingehalten werden.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die sich aus diesem Plan ergebenden baulichen und technischen
Entwicklungen in die weitere Finanzplanung aufzunehmen und die Realisierung
zeit- und bedarfsgerecht zu organisieren.
Die Verwaltung wird
außerdem beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg die Ausnahmegenehmigung
gemäß § 10 Satz 3 BHKG und damit die weitere Befreiung von der Verpflichtung
zur Errichtung einer hauptamtlichen Wache zu beantragen.
Der Brandschutzbedarfsplan ist der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beigeordnete Busch stellt dar, dass wieder ein Weg gefunden werden konnte, mit dem erstellten Brandschutzbedarfsplan die Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung zu erhalten. Zudem erläutert sie die Zielerreichungsquote.