Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Brandschutzbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 mit der Festlegung der Schutzziele:

 

Die erste Einheit soll mit einer Mindeststärke von 9 Funktionsträgern innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle am Einsatzort eintreffen.

 

Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke von 7 Funktionsträgern soll innerhalb von weiteren 5 Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung eintreffen.

 

Diese Vorgaben sollen in mindestens 85% der Einsätze eingehalten werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus diesem Plan ergebenden baulichen und technischen Entwicklungen in die weitere Finanzplanung aufzunehmen und die Realisierung zeit- und bedarfsgerecht zu organisieren.

 

Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg die Ausnahmegenehmigung gemäß § 10 Satz 3 BHKG und damit die weitere Befreiung von der Verpflichtung zur Errichtung einer hauptamtlichen Wache zu beantragen.

 

Der Brandschutzbedarfsplan ist der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 


Beigeordnete Busch stellt dar, dass wieder ein Weg gefunden werden konnte, mit dem erstellten Brandschutzbedarfsplan die Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung zu erhalten. Zudem erläutert sie die Zielerreichungsquote.