Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt den Brandschutzbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Bergkamen gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 mit der
Festlegung der Schutzziele:
Die erste Einheit soll mit einer
Mindeststärke von 9 Funktionsträgern innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung
durch die Leitstelle am Einsatzort eintreffen.
Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke
von 7 Funktionsträgern soll innerhalb von weiteren 5 Minuten, also 13 Minuten
nach Alarmierung eintreffen.
Diese Vorgaben sollen in mindestens 85% der
Einsätze eingehalten werden.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die sich aus diesem Plan ergebenden baulichen und technischen
Entwicklungen in die weitere Finanzplanung aufzunehmen und die Realisierung
zeit- und bedarfsgerecht zu organisieren.
Die Verwaltung wird
außerdem beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg die Ausnahmegenehmigung
gemäß § 10 Satz 3 BHKG und damit die weitere Befreiung von der Verpflichtung
zur Errichtung einer hauptamtlichen Wache zu beantragen.
Der Brandschutzbedarfsplan ist der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt.