Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 25.06.2018 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen,

 

1.       dass die Trianel GmbH („Trianel“) die Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG (oder eine ähnliche Firmierung – „TEP“) mit einem im Wesentlichen dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf entsprechenden Gesellschaftsvertrag gründet und sich unmittelbar an der TEP in der Rechtsform der Einheits-KG als einziger Kommanditist mit einem Beteiligungsanteil von 100 % und einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 15.000.000,- Euro beteiligt. Für die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) entspricht dies einer mittelbaren prozentualen Beteiligung über die Trianel an der TEP in Höhe von 0,83 %, entsprechend einer rechnerischen Beteiligung in Höhe von bis zu 124.500,- Euro. Anstatt einer Eigenkapitaleinlage ist bis zu der vorstehenden Höhe auch die Ausreichung von Gesellschafterdarlehen möglich. Trianel wird zusätzlich gestattet, Bürgschaften für Leistungen der TEP in Höhe von bis zu 5.000.000,- Euro zu übernehmen;

2.       dass Trianel die derzeit nicht operativ tätige Trianel Service GmbH in die Trianel Energieprojekte Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „TEP V“) umfirmiert, das Stammkapital auf 25.000,- Euro herabsetzt, der derzeitige Gesellschaftsvertrag eine im Wesentlichen dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf entsprechende Neufassung erhält und die so umfirmierte Trianel Service GmbH als TEP V die Rolle der Komplementärgesellschaft in der TEP übernimmt. Die Geschäftsanteile an TEP V werden mit Gründung der TEP auf TEP übertragen, so dass Trianel dann mittelbar über TEP an der TEP V beteiligt ist. Für die GSW entspricht dies einer mittelbaren prozentualen Beteiligung über Trianel und TEP an der TEP V in Höhe von 0,83 %, entsprechend einer rechnerischen Beteiligung am Stammkapital in Höhe von bis zu 208,- Euro;

3.       dass TEP künftig weitere Beteiligungsgesellschaften zur Realisierung von Projekten gründet oder erwirbt, sofern das Projekt die Grundvoraussetzungen gemäß Anlage 9.5 der Anlage 1 und die Investitionskriterien des durch den Aufsichtsrat der Trianel festgestellten Investitionsrahmens erfüllt oder im Einzelfall durch den Aufsichtsrat der Trianel freigegeben wurde. An weiteren Beteiligungsgesellschaften werden die GSW mittelbar maximal im selben Umfang wie an TEP und TEP V beteiligt sein;

4.       dass TEP künftig Projekte oder Beteiligungsgesellschaften veräußert, sofern die Veräußerungskriterien des durch den Aufsichtsrat der Trianel festgestellten Investitionsrahmens erfüllt sind oder die Veräußerung im Einzelfall durch den Aufsichtsrat der Trianel freigegeben wurde;

5.       dass die Vertreter der GSW in den Organen der Trianel ermächtigt werden, ihre Zustimmung zum Abschluss sämtlicher Verträge zu erteilen, die im Rahmen der Gründung dieser Gesellschaften bzw. der Beteiligung an den Gesellschaften erforderlich sind und werden und die Geschäftsführung der Trianel zu ermächtigen, Handlungen vorzunehmen, die diesbezüglich notwendig und zweckdienlich sind, insbesondere in der Gesellschafterversammlung der TEP die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.