Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
1. Dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) als aufnehmender und der VKU-Verkehrsdienst GmbH (VKU-VD) als übertragender Gesellschaft wird zugestimmt.
2.
Auf die Klage gegen die Wirksamkeit dieses
Verschmelzungsbeschlusses wird ausdrücklich verzichtet. Darüber hinaus wird auf
die Einhaltung der Vorschriften der §§ 47, 49 des Umwandlungsgesetzes
(UmwG) verzichtet, also auf die Erfüllung der Pflicht zur vorherigen
Unterrichtung und zur Auslegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte der VKU
und der VKU-VD für die letzten drei Geschäftsjahre in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft. Es wird erklärt: Keiner der Gesellschafter hat die
Verschmelzungsprüfung gemäß § 48 UmwG verlangt. Rein vorsorglich wird auf
die Erstattung eines Verschmelzungsberichtes und eines
Verschmelzungsprüfungsberichtes verzichtet.
3. Die Vertreter des der Stadt Bergkamen in den Gremien der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna mbH (VBU) und der VKU werden beauftragt, alle erforderlichen Erklärungen zur Verwirklichung der in Ziff. 1 und 2 genannten Maßnahmen abzugeben und hierzu erforderlichen Beschlüssen zuzustimmen.