Beschluss: Kenntnisnahme

 

 

 


 

Frau Reumke stellt den aktuellen Sachstand zum Projekt Wasserstadt Aden vor.

 

- Die Ausbauhöhen des Geländes orientierten sich an den Zwangspunkten des Kreisverkehrs und der barrierefreien Erreichbarkeit des Kanals. Dies führe im Wesentlichen zu einem Abtrag des vorhandenen Geländes entlang des Kanals im nördlichen Plangebiet und zu einem Auftrag im südlichen Teil.

- Aufgrund eines Kostenvolumens von circa elf Millionen Euro erfolge die erste Ausschreibung der Erdarbeiten europaweit. Sie werde in den Sommerferien veröffentlicht, so dass ein Baubeginn im November 2018 durchgeführt werde.

- Im Bereich künftig überbauter Flächen, z.B. durch Erschließungsstraßen oder Gebäude, finde eine Bodenverdichtung mittels Fallplatten statt. Hierdurch könne der Boden bis in eine Tiefe von 12 m verdichtet werden. Lärmimmissionen seien nicht vermeidbar, die betroffenen Bereiche lägen jedoch vorrangig im nördlichen Teil des Gebietes abgewandt von der bestehenden Bebauung. Zudem sei eine Nachtarbeit nicht vorgesehen und ausführende Firmen seien in der Pflicht, die immissionsschutzrechtlichen Rahmen einzuhalten.

- Aktuelle Planungen der RAG AG führten zu Verzögerungen des Bauablaufs. Zum einen verliefen bestehende aber auch geplante Grubenwasserleitungen in Nord-Süd-Richtung durch das Gebiet der Wasserstadt, zum anderen durchkreuze ein neuer Hochwasserabschlag das Plangebiet. Erst nach Fertigstellung dieser Maßnahmen könnten im betroffenen Bereich die Verdichtungen durchgeführt werden. Folglich verzögere sich der Ausbau der Wasserstadt um zwei Jahre, so dass mit der Herstellung der Erschließung ab 2021/2022 begonnen werden könne und eine Vermarktung nicht vor 2022 realistisch sei.

- Die RAG habe bereits den Rückbau sämtlicher Hochbauten eingeleitet. Abweichend von bisher getroffenen Aussagen sei auch für das Schachtgerüst bereits ein Antrag auf Abbruch gestellt worden.