Beschluss:
Folgende gemäß § 60 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW 1994,
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2018 (GV NRW S. 90), in Kraft getreten
am 02. Februar 2018, von Bürgermeister Roland Schäfer und Stadtverordneten
Marco Morten Pufke am 26.04.2018 getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird
genehmigt:
„Die
benötigten Haushaltsmittel sind auf der Buchungsstelle 12.54.02/0437.785200
bereitzustellen."
BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt fragt nach, warum die Mittel außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen.
Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erklärt dies nach der Haushaltssystematik.