Sitzung: 15.05.2018 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: -
Vorlage: 11/1189
Beschluss:
Der Ausschuss für
Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden
Beschlussvorschlag für den Rat:
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. WD 118
„Berliner Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Verfahren der Innenentwicklung
nach § 13a BauGB für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Die
exakte Plangebietsgrenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in der
Anlage 4 bzw. im Bebauungsplanentwurf selbst festgesetzt.
Der Geltungsbereich wird begrenzt
- im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke der Gemarkung Weddinghofen, Flur 7, Nrn. 699, 701, 438 und 702,
- im Osten durch die westliche Straßenbegrenzung der Berliner Straße, der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 559, der östlichen Grenze des Flurstücks 558, der östlichen Grenze des Flurstücks Flur 10, Nr. 565, der östlichen Grenzen der Flurstücke Nrn. 221, 445 sowie 30,
- im Süden durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Goekenheide,
- im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke Flur 11, Nrn. 194, 57, 56, 55, die südlichen Grenzen der Flurstücke Nrn. 44, 43, 39 und die östliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Am Hauptfriedhof.
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zum Verfahrensschritt der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie den
Abwägungsvorschlag zum Verfahrensschritt der Beteiligung der berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3
BauGB entsprechend Anlage 3.
- Der Rat der Stadt
Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. WD 118 „Berliner
Straße“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 4 und 5 und
beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Anlagen 1 und 3 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses
und somit der Niederschrift.
Entstehen
sollen u.a. eine neue Kindertagesstätte, ca. 90 Wohneinheiten vorrangig als
Einzel- und Doppelhäuser und westlich der Kita auch als Mietreihenheim. Zudem
sei die Errichtung von Mehrfamilienhäusern punktuell möglich, die auch als
Mehrgenerationenwohnungen ausgeführt werden könnten. Eine Grünverbindung mit
Fuß- und Radweg binde das Gebiet jeweils nach Osten und Westen an die Umgebung
an.
Für das
entstehende Wohnareal werde zusätzlich zur Kita ein Schwerpunktspielplatz für
Kinder entstehen. Die Ausgestaltung dieses Platzes liege in der Zuständigkeit
des Dez. II und könne dort erfragt werden.
Der
anstehende Projektstart wird zusammenfassend von den Anwesenden als überfällig
und hervorragend bewertet.
Auf
Nachfrage erläutert Herr Reichling, dass durch den Bebauungsplan keine
freizuhaltende Frischluftschneise verbaut, sondern lediglich die bereits im
Flächennutzungsplan festgesetzte Fläche für Wohnen konkretisiert werde. Zudem
sei es verträglicher, an dieser Stelle nachzuverdichten, als Stadtränder durch
Neubebauungen aufzugeben.
Auch weise
die Stadt Bergkamen ihre Bebauungspläne lediglich bedarfsgerecht aus. Sie
bediene die Nachfrage ihrer Bürger, die z.B. aufgrund der nach TOP 1 genannten
Altersstruktur der Bestandsgebäude oder aus Gründen der Altersversicherung in
Immobilien investierten. Im interkommunalen Vergleich habe die Stadt Bergkamen
eher eine niedrige Anzahl an Bebauungsplänen.
Einen Bebauungsplan zu kombinieren mit der Abnahme eines bestimmten Energieträgers oder mit Anschlusszwang an einen einzelnen Energieversorger werde als rechtlich bedenklich bewertet. Hinsichtlich erneuerbarer Energien sei auf die hohen Standards und Anforderungen der Energieeinsparverordnung verwiesen.