Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: -

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. WD 118 „Berliner Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Die exakte Plangebietsgrenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in der Anlage 4 bzw. im Bebauungsplanentwurf selbst festgesetzt.
    Der Geltungsbereich wird begrenzt
    -              im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke der Gemarkung           Weddinghofen, Flur 7, Nrn. 699, 701, 438 und 702,
    -              im Osten durch die westliche Straßenbegrenzung der Berliner Straße, der        nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 559, der östlichen Grenze                 des Flurstücks 558, der östlichen Grenze des Flurstücks Flur 10, Nr. 565, der         östlichen Grenzen der Flurstücke Nrn. 221, 445 sowie 30,
    -              im Süden durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Goekenheide,
    -              im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke Flur 11, Nrn. 194, 57,                 56, 55, die südlichen Grenzen der Flurstücke Nrn. 44, 43, 39 und die östliche          Straßenbegrenzungslinie der Straße Am Hauptfriedhof.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zum Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie den Abwägungsvorschlag zum Verfahrensschritt der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB entsprechend Anlage 3. 

  3. Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. WD 118 „Berliner Straße“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 4 und 5 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Die Anlagen 1 und 3 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


Entstehen sollen u.a. eine neue Kindertagesstätte, ca. 90 Wohneinheiten vorrangig als Einzel- und Doppelhäuser und westlich der Kita auch als Mietreihenheim. Zudem sei die Errichtung von Mehrfamilienhäusern punktuell möglich, die auch als Mehrgenerationenwohnungen ausgeführt werden könnten. Eine Grünverbindung mit Fuß- und Radweg binde das Gebiet jeweils nach Osten und Westen an die Umgebung an.

Für das entstehende Wohnareal werde zusätzlich zur Kita ein Schwerpunktspielplatz für Kinder entstehen. Die Ausgestaltung dieses Platzes liege in der Zuständigkeit des Dez. II und könne dort erfragt werden.

Der anstehende Projektstart wird zusammenfassend von den Anwesenden als überfällig und hervorragend bewertet.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Reichling, dass durch den Bebauungsplan keine freizuhaltende Frischluftschneise verbaut, sondern lediglich die bereits im Flächennutzungsplan festgesetzte Fläche für Wohnen konkretisiert werde. Zudem sei es verträglicher, an dieser Stelle nachzuverdichten, als Stadtränder durch Neubebauungen aufzugeben.

Auch weise die Stadt Bergkamen ihre Bebauungspläne lediglich bedarfsgerecht aus. Sie bediene die Nachfrage ihrer Bürger, die z.B. aufgrund der nach TOP 1 genannten Altersstruktur der Bestandsgebäude oder aus Gründen der Altersversicherung in Immobilien investierten. Im interkommunalen Vergleich habe die Stadt Bergkamen eher eine niedrige Anzahl an Bebauungsplänen.

 

Einen Bebauungsplan zu kombinieren mit der Abnahme eines bestimmten Energieträgers oder mit Anschlusszwang an einen einzelnen Energieversorger werde als rechtlich bedenklich bewertet. Hinsichtlich erneuerbarer Energien sei auf die hohen Standards und Anforderungen der Energieeinsparverordnung verwiesen.