Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: -, Enthaltungen: 3

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. RT 96 „Rünthe-Ost“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich (siehe Anlage 1) wird begrenzt

-       im Norden durch die südliche Grenze der L 736 (Ostenhellweg),

-       im Osten durch die Westseite der Grundstücke Kreisstraße 22, Heidestraße 2, 4, 6a, 8, Am Römerlager 3, Gartenstraße 12 und Gartenstraße 7,

-       im Süden durch die Nordseite des Sandbochumer Weges vom Grundstück Sandbochumer Weg 35a bis zum Grundstück Sandbochumer Weg 21, ab dort durch die Südseite des Grundstücks Am Römerlager 6,

-       im Westen durch die Ostseite der Fußwegeverbindung zwischen der Straße Am Römerlager und dem Sandbochumer Weg sowie die westliche Grenze der Grundstücke Am Römerlager 6, 4 und 2.

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Nachbargemeinden sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 4.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. RT 96 „Rünthe-Ost“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 5 und 6 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

    Die Anlagen 1, 5 und 6 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 

 

 


 

Herr Reichling erläutert die Grundsätze zum Bebauungsplan RT 96. Zudem wird über den geplanten Ausbau der Straße „Am Römerlager“ informiert. Hierbei seien die Hinweise berücksichtigt worden und in die Planungen eingeflossen, die während der durchgeführten Anliegerversammlung vorgetragen worden seien.

 

Um die zum 01.06.2018 anstehende Umbenennung von „Am Römerlager“ in „An der Bummannsburg“ weiter bekannt zu machen, sei die Presse gebeten, bereits jetzt in ihren Berichterstattungen den neuen Straßennamen zusätzlich zu nutzen.

 

Die Sitzung wird von 18.00 – 18.15 Uhr unterbrochen, um Frau Sigrid Brandt als stellvertretende Vorsitzende der Siedlergemeinschaft Rünthe-Ost und mehrfachen Eigentümerin von Grundstücken im Satzungsbereich die Chance einzuräumen, für die Beratungen relevante Anmerkungen vorzutragen.

Frau Brandt weist auf die Einstufung des Sandbochumer Wegs als Anliegerstraße und den Fuß- und Radweg hin, der ausschließlich als solcher genutzt werden sollte. Zudem wirbt sie für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung und die Beibehaltung der abknickenden Vorfahrt unter Einräumung von straßenverkehrsrechtlichen Befreiungen im Einzelfall, um ein Ausfahren nach links zu ermöglichen.

 

Der Vorsitzende sagt im Namen aller Anwesenden zu, dass der Bereich Rünthe-Ost in den Fraktionen verstärkt in den Fokus gerückt werde.