Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt:

 

1.       Im Verfahren zur Auswahl des Energieversorgungsunternehmens, mit dem ein Wegenutzungsvertrag im Sinne des § 46 Abs. 2 EnWG für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (sog. Gaskonzessionsvertrag) in der Stadt Bergkamen geschlossen werden soll, werden die in Anlage 1 dargestellte Mindestanforderung sowie die beschriebene Systematik zur Auswertung der Angebote und die dort genannten Auswahlkriterien mit der angegeben Gewichtung festgelegt.

2.       Von den Bewerbern sollen die in Anlage 2 aufgeführten Eignungsnachweise eingeholt und die Eignung der Bewerber entsprechend den dort beschriebenen Anforderungen geprüft werden.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren auf Grundlage der vorgenannten Beschlüsse durchzuführen.

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss möglicher Verhandlungen mit den Bewerbern und nach Vorliegen finaler verbindlicher Angebote einen Entwurf für eine Auswertung der Angebote und eine Beschlussempfehlung für die Auswahlentscheidung vorzulegen.

5.       Die Verwaltung wird ermächtigt, soweit erforderlich, noch unwesentliche, insbesondere redaktionelle Änderungen an den Verfahrensunterlagen vorzunehmen.

 


Die Sitzungsleitung wird von der 2. Stellvertretenden Bürgermeisterin Wernau übernommen.

 

Frau Hömke und Herr Pöhl von der Beratungsgesellschaft Becker/Büttner/Held Rechtsanwälte-/Wirtschaftsprüfer-/Steuerberater-Gesellschaft, Agrippinawerft 26-30, 50678 Köln (BBH), erläutern die Vorlage und beantworten die zahlreichen Fragen der Stadtverordneten.