Beschluss:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt:
1. Im Verfahren zur Auswahl des
Energieversorgungsunternehmens, mit dem ein Wegenutzungsvertrag im Sinne des
§ 46 Abs. 2 EnWG für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen
Versorgung (sog. Gaskonzessionsvertrag) in der Stadt Bergkamen geschlossen werden
soll, werden die in Anlage 1
dargestellte Mindestanforderung
sowie die beschriebene Systematik
zur Auswertung der Angebote und die dort genannten Auswahlkriterien mit der angegeben Gewichtung festgelegt.
2. Von den Bewerbern sollen die in Anlage 2 aufgeführten Eignungsnachweise eingeholt und die
Eignung der Bewerber entsprechend den dort beschriebenen Anforderungen geprüft
werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Verfahren auf Grundlage der vorgenannten Beschlüsse durchzuführen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach
Abschluss möglicher Verhandlungen mit den Bewerbern und nach Vorliegen finaler
verbindlicher Angebote einen Entwurf für eine Auswertung der Angebote und eine
Beschlussempfehlung für die Auswahlentscheidung vorzulegen.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, soweit
erforderlich, noch unwesentliche, insbesondere redaktionelle Änderungen an den
Verfahrensunterlagen vorzunehmen.
Die Sitzungsleitung wird von der 2. Stellvertretenden Bürgermeisterin Wernau übernommen.
Frau Hömke und Herr Pöhl von der Beratungsgesellschaft Becker/Büttner/Held Rechtsanwälte-/Wirtschaftsprüfer-/Steuerberater-Gesellschaft, Agrippinawerft 26-30, 50678 Köln (BBH), erläutern die Vorlage und beantworten die zahlreichen Fragen der Stadtverordneten.