Sitzung: 13.03.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: 11/1154
l Die Herren Dr.
Drobniewski und Eschment stellen die Planungen zum Anstieg des Grubenwassers
und zum Umbau der zentralen Wasserhaltung Haus Aden anhand einer
Powerpoint-Präsentation ausführlich vor (Die PPT ist Anhang zum Protokoll).
Auf Nachfragen der
Ausschussmitglieder bzw. der Verwaltung werden ergänzend folgende
Detailauskünfte erteilt:
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Die
Genehmigung zum Grubenwasseranstieg aus Dezember 2017 wurde u.a. auf Basis
eines Gutachtens erteilt, das Gefährdungen aus dem Grubenwasseranstieg
ausschließt. Dies gilt sowohl für den Aspekt der früheren Reststoffverbringung
unter Tage als auch für die Gefahr von Bergschäden durch die minimalen
Aufschwemmungen des Deckgebirges. Sollten wider Erwarten dennoch Schäden an
Gebäuden entstehen, stünde der Bergbau in der Haftung.
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Für die
künftige Tauchpumpentechnik sei das heutige Schachtgerüst auf Haus Aden nicht
mehr erforderlich; daher werde derzeit ein Abbruchantrag vorbereitet. Ein
Erhalt des Schachtgerüstes als Erinnerung an die Bergbaugeschichte sei aufgrund
eines geschätzten Sanierungsaufwandes von mindestens 3,5 Mio. € leider nicht
möglich.
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Die
neue rd. 12 m hohe Pump- und Hebetechnikanlage wird auf dem im Bebauungsplan
festgesetzten Bereich „Sondergebiet Bergbau“ entstehen. Die RAG sei bereit auf
Gestaltungswünsche der Stadt bzw. der RAG MI einzugehen, damit das technische
Bauwerk dem Premiumstandort der Wasserstadt gerecht wird.
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Der
unter Denkmalschutz stehende Förderturm Grimberg 2 sei auf Dauer zur
Aufrechterhaltung eines Reservebetriebs im Notfall erforderlich, daher wird
dieser auf Dauer unter Bergaufsicht betrieben. Eine oberirdische
Grubenwasserleitung zwischen Grimberg 2 und Haus Aden sei für die Zukunft auf
keinen Fall geplant.
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Der Bau
der neuen Grubenwasserleitung auf Haus Aden soll mit Rücksicht auf den Zeitplan
der Wasserstadt schnellstmöglich erfolgen. Der Neubau der Grubenwasserleitung
soll bis Ende 2019 auf jeden Fall abgeschlossen sein, sodass danach
unverzüglich der Rückbau der alten Leitung erfolgen könne. In diesem
Zusammenhang wird auch auf die notwendigen Ausschreibungsverfahren hingewiesen.
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Obwohl
keine rechtliche Verpflichtung bestehe, sei die RAG bereit, eine Test- bzw.
Pilotanlage zur Prüfung der Eliminierungsmöglichkeiten des PCB im Grubenwasser
zu errichten. Dies erfolge kleinmaßstäblich ebenfalls auf der SO-Fläche
Bergbau. Die Größenordnung sei vergleichbar mit einem Überseecontainer. Auch
hier wird eine städtebauliche Vertretbarkeit der Anlage hinsichtlich der
Gestaltung zugesichert.