Beschluss: Kenntnisnahme

 

 


l Die Herren Dr. Drobniewski und Eschment stellen die Planungen zum Anstieg des Grubenwassers und zum Umbau der zentralen Wasserhaltung Haus Aden anhand einer Powerpoint-Präsentation ausführlich vor (Die PPT ist Anhang zum Protokoll).

Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder bzw. der Verwaltung werden ergänzend folgende Detailauskünfte erteilt:

 

-          Die Genehmigung zum Grubenwasseranstieg aus Dezember 2017 wurde u.a. auf Basis eines Gutachtens erteilt, das Gefährdungen aus dem Grubenwasseranstieg ausschließt. Dies gilt sowohl für den Aspekt der früheren Reststoffverbringung unter Tage als auch für die Gefahr von Bergschäden durch die minimalen Aufschwemmungen des Deckgebirges. Sollten wider Erwarten dennoch Schäden an Gebäuden entstehen, stünde der Bergbau in der Haftung.

 

-          Für die künftige Tauchpumpentechnik sei das heutige Schachtgerüst auf Haus Aden nicht mehr erforderlich; daher werde derzeit ein Abbruchantrag vorbereitet. Ein Erhalt des Schachtgerüstes als Erinnerung an die Bergbaugeschichte sei aufgrund eines geschätzten Sanierungsaufwandes von mindestens 3,5 Mio. € leider nicht möglich.

 

-          Die neue rd. 12 m hohe Pump- und Hebetechnikanlage wird auf dem im Bebauungsplan festgesetzten Bereich „Sondergebiet Bergbau“ entstehen. Die RAG sei bereit auf Gestaltungswünsche der Stadt bzw. der RAG MI einzugehen, damit das technische Bauwerk dem Premiumstandort der Wasserstadt gerecht wird.

 

-          Der unter Denkmalschutz stehende Förderturm Grimberg 2 sei auf Dauer zur Aufrechterhaltung eines Reservebetriebs im Notfall erforderlich, daher wird dieser auf Dauer unter Bergaufsicht betrieben. Eine oberirdische Grubenwasserleitung zwischen Grimberg 2 und Haus Aden sei für die Zukunft auf keinen Fall geplant.

 

-          Der Bau der neuen Grubenwasserleitung auf Haus Aden soll mit Rücksicht auf den Zeitplan der Wasserstadt schnellstmöglich erfolgen. Der Neubau der Grubenwasserleitung soll bis Ende 2019 auf jeden Fall abgeschlossen sein, sodass danach unverzüglich der Rückbau der alten Leitung erfolgen könne. In diesem Zusammenhang wird auch auf die notwendigen Ausschreibungsverfahren hingewiesen.

 

-          Obwohl keine rechtliche Verpflichtung bestehe, sei die RAG bereit, eine Test- bzw. Pilotanlage zur Prüfung der Eliminierungsmöglichkeiten des PCB im Grubenwasser zu errichten. Dies erfolge kleinmaßstäblich ebenfalls auf der SO-Fläche Bergbau. Die Größenordnung sei vergleichbar mit einem Überseecontainer. Auch hier wird eine städtebauliche Vertretbarkeit der Anlage hinsichtlich der Gestaltung zugesichert.