Sitzung: 14.02.2018 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Auf
Anfrage von Herrn KuhImann berichtet Herr Reichling, dass im Kreuzungsbereich
Industriestraße / Ostenhellweg die über einen langen Zeitraum provisorisch
betriebene Lichtsignalanlage durch eine dauerhafte Lösung ersetzt werde.
Hierbei seien auch Eingriffe in die Asphaltdecke der Fahrbahn in Teilen
erforderlich.
Auf
Anfrage von Herrn Herrn Kuhlmann berichtet Herr Reichling, dass im Bereich
Jahnstraße / Westenhellweg Straßen.NRW schlussendlich den steten Hinweisen auf
den desolaten Zustand der Fahrbahn durch die Stadt Bergkamen folge. Ab dem
15.02.2018 werde in einem ersten Bauabschnitt die Jahnstraße vom
Kreuzungsbereich in Richtung Norden abgefräst und mit einer neuen Decke
versehen. Hierfür seien 14 Arbeitstage eingeplant. Der zweite Bauabschnitt
erneuere die Fahrbahn des Westenhellwegs bis zum bereits sanierten Teil am
Kraftwerk. Ermöglicht würden diese Arbeiten durch den am 17.01.2018
beschlossenen Landeshaushalt.
Auf
Anfrage von Herrn Heinzel und Herrn Strunk antwortet die Verwaltung, dass der
Leerstand der Turmarkaden wiederholt von besonders gewaltbereiten Personen
ausgenutzt werde. Die Ereignisse zeigten, dass sich Unbefugte durch Einbruch
Zutritt verschafften, und Sachbeschädigungen und Hausfriedensbruch verübten.
Besonders für die Freiwillige Feuerwehr seien die Einsätze im Gebäude eine
Herausforderung und stellten eine erhöhte Gefahr dar. Die Dereco als
verlässlicher Partner gehe bisher regelmäßig auf die Empfehlungen der Stadt
Bergkamen ein und zeige eine hohe Eigeninitiative. Darüber hinaus fordere der
Ausschuss die Verwaltung auf, die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht
mit Nachdruck vom Eigentümer einzufordern. Zu überprüfende Mittel sollten zum
einen organisatorische Maßnahmen wie Security oder elektronische
Überwachungssysteme sein, zum anderen sei ein Zumauern von bisher genutzten
Zugangsmöglichkeiten in Erwägung zu ziehen. Hierbei sei verständlich, dass das
Gebäude nicht in einen Hochsicherheitstrakt verwandelt werden könne, da es über
eine Vielzahl weicher „Angriffsziele“ verfüge. Zudem müsse abgewogen werden
zwischen Sicherung und Zugangsmöglichkeit des Gebäudes, um auch bei Szenarien
wie einem Wasserrohrbruch Hilfe leisten zu können.
Auf
Anfrage von Herrn Heinzel bestätigt Herr Reichling, dass die Stadt Bergkamen
eine Verkehrssicherungspflicht für ihre Rad- und Fußwege habe, und versichert,
dass – sofern eine Rechtspflicht besteht – der Streupflicht durch den
Baubetriebshof nachgekommen werde.
Herr Reichling teilt mit, dass die Stadt Bergkamen in 2018 am bekannten „Stadtradeln“ teilnehmen werde. Der Zeitraum erstrecke sich auf die ersten drei Juniwochen.