Auf Anfrage von Herrn KuhImann berichtet Herr Reichling, dass im Kreuzungsbereich Industriestraße / Ostenhellweg die über einen langen Zeitraum provisorisch betriebene Lichtsignalanlage durch eine dauerhafte Lösung ersetzt werde. Hierbei seien auch Eingriffe in die Asphaltdecke der Fahrbahn in Teilen erforderlich.

 

 

Auf Anfrage von Herrn Herrn Kuhlmann berichtet Herr Reichling, dass im Bereich Jahnstraße / Westenhellweg Straßen.NRW schlussendlich den steten Hinweisen auf den desolaten Zustand der Fahrbahn durch die Stadt Bergkamen folge. Ab dem 15.02.2018 werde in einem ersten Bauabschnitt die Jahnstraße vom Kreuzungsbereich in Richtung Norden abgefräst und mit einer neuen Decke versehen. Hierfür seien 14 Arbeitstage eingeplant. Der zweite Bauabschnitt erneuere die Fahrbahn des Westenhellwegs bis zum bereits sanierten Teil am Kraftwerk. Ermöglicht würden diese Arbeiten durch den am 17.01.2018 beschlossenen Landeshaushalt.

 

 

Auf Anfrage von Herrn Heinzel und Herrn Strunk antwortet die Verwaltung, dass der Leerstand der Turmarkaden wiederholt von besonders gewaltbereiten Personen ausgenutzt werde. Die Ereignisse zeigten, dass sich Unbefugte durch Einbruch Zutritt verschafften, und Sachbeschädigungen und Hausfriedensbruch verübten. Besonders für die Freiwillige Feuerwehr seien die Einsätze im Gebäude eine Herausforderung und stellten eine erhöhte Gefahr dar. Die Dereco als verlässlicher Partner gehe bisher regelmäßig auf die Empfehlungen der Stadt Bergkamen ein und zeige eine hohe Eigeninitiative. Darüber hinaus fordere der Ausschuss die Verwaltung auf, die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht mit Nachdruck vom Eigentümer einzufordern. Zu überprüfende Mittel sollten zum einen organisatorische Maßnahmen wie Security oder elektronische Überwachungssysteme sein, zum anderen sei ein Zumauern von bisher genutzten Zugangsmöglichkeiten in Erwägung zu ziehen. Hierbei sei verständlich, dass das Gebäude nicht in einen Hochsicherheitstrakt verwandelt werden könne, da es über eine Vielzahl weicher „Angriffsziele“ verfüge. Zudem müsse abgewogen werden zwischen Sicherung und Zugangsmöglichkeit des Gebäudes, um auch bei Szenarien wie einem Wasserrohrbruch Hilfe leisten zu können.

 

 

Auf Anfrage von Herrn Heinzel bestätigt Herr Reichling, dass die Stadt Bergkamen eine Verkehrssicherungspflicht für ihre Rad- und Fußwege habe, und versichert, dass – sofern eine Rechtspflicht besteht – der Streupflicht durch den Baubetriebshof nachgekommen werde.

 

 

Herr Reichling teilt mit, dass die Stadt Bergkamen in 2018 am bekannten „Stadtradeln“ teilnehmen werde. Der Zeitraum erstrecke sich auf die ersten drei Juniwochen.