Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.


Dr.-Ing. Peters berichtet von der erfreulichen Entwicklung in Form von besseren Verbrennungspreisen. Er betont, dass die Stadt Bergkamen, bzw. der EEB im interkommunalen Vergleich einen guten 3. Platz belegt.

Der Gebührenvergleich des Kreises Unna für Bioabfall und Restabfall ist der Erstschrift der Niederschrift  als Anlage beigefügt.