Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaftsförderung nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Gewerbeflächenentwicklung Bergkamen (Anlage 1) zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt für den
Standortvorschlag Overberge / Rünthe-Süd (Anlage 2) eine landesplanerische
Anfrage zur Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan der
Stadt Bergkamen einzuleiten.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters stellt heraus, dass ein Wirtschaftsplus für
Bergkamen und den Kreis können nur durch Neuausweisungen von Gewerbeflächen
entstehen könne, wie das Beispiel Herbert Heldt KG zeige. Trotz der
Planungshoheit der Gemeinden ist Bergkamen von einer Bedarfsanerkennung durch
den Regionalverband Ruhr (RVR) abhängig. Dieser definiere folgende Kriterien:
1.
Sonderbedarf für die Region (größer 20 ha)
Der
Standort „Kraftwerk Heil“ weise auf den Flächen der RWE Power AG und der STEAG
GmbH eine Größe von 48 ha brutto bzw. 40 ha netto auf. Mit ihren sehr guten
Standortfaktoren wie z.B. dem direkten Kanalanschluss oder der Erschließung
über die Straße und Schienenverkehr sei diese Fläche als Kooperationsstandort
im Entwurf des Regionalplanes aufgenommen. Derzeit sei das Kraftwerk technisch
und wirtschaftlich gut aufgestellt und ein wichtiger Arbeitgeber für die
Region. Daher sei der Standort als Vorhaltefläche zu betrachten. Abhängig von
politischen Entscheidungen zur Energie aus Steinkohle biete er eine
langfristige Option der gewerblichen Umnutzung.
2.
Kommunaler Bedarf (bis 10 ha)
Zurzeit
seien nur noch wenige unbebaute Gewerbeflächen im Bestand vorhanden. Im
Gegensatz zur Mehrheit der Gemeinden im Kreis Unna sei der Stadt Bergkamen ein
zusätzlicher Bedarf von 10 ha Neuausweisung anerkannt worden. Trotz
nachzuweisenden Erfolgen im Logistikpark A2 mit einer Fläche von 30 ha sei der
Wert als Maximalgrenze festgeschrieben. Eine Analyse habe die vier folgenden
Flächen als potentielle Standorte mit unterschiedlich starken Restriktionen
ergeben:
- „A2“ mit
ca. 7,6 ha nördlich und 6,6 ha südlich der Lünener Straße
Dieser
Standort ist aufgrund Ausweisungen wie Landschaftsschutzgebiet,
Überschwemmungsbereich, Nutzung als Landwirtschaftsflächen mit besonders guten
Bodenverhältnissen und komplexer Eigentumsrechte nicht zu empfehlen.
- „Werner
Straße/B233“ südlich Bahnlinie mit ca. 21,2 ha Waldfläche und ca. 5,8 ha
Sondergebiet Forschungslabor
Dieser
Standort sollte aufgrund eines Waldumwandlungsverbots auf den Bereich des
bereits ausgewiesenen Standortes Sondergebiet Forschungslabor beschränkt
bleiben. Die Bewerbung der stadteigenen Fläche werde verstärkt vorangetrieben.
-
„Chemiepark“ mit circa 32,2 ha
Die 6. Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG als Eigentümerin beansprucht die
Fläche als betriebsgebundene Reservefläche. Ein Zugriff für den kommunalen
Bedarf scheide daher bislang aus.
- „Am
Romberger Wald“ mit circa 8,4 ha westlich der Industriestraße
Der
Standort unterschreite zwar geringfügig den anerkannten Flächenbedarf, sei aber
aufgrund der wahrscheinlichsten Realisierbarkeit zu favorisieren. Ein
verträgliches Nebeneinander von Gewerbe und nördlich angrenzender Wohnbebauung
sei an dieser Stelle umzusetzen. Mit den Eigentümern, die auf den Flächen
Nebenerwerbslandwirtschaft betrieben, sei ein erstes Sondierungsgespräch
geführt worden. Hiernach sei ein Tauschgeschäft von Flächen, die in der Nähe
der Hofstelle der Eigentümer liegen müssten, denkbar. Die Entwicklung dieser
Fläche solle durch Bürgerversammlungen den Anwohnern transparent gemacht
werden.
Vorsitzender
Pufke betont, dass der Entwurf des Regionalplanes noch nicht in Stein gemeißelt
sei. Bergkamen ist Teil des Logistikstandortes an der A2, einer Nutzung mit
besonders hohem Flächenbedarf. Daher dürfe die Stadt nicht durch eine
Obergrenze von 10 ha benachteiligt werden im Gegensatz zu Regionen, die einen
sehr viel geringeren Flächenbedarf ihrer Gewerbestrukturen aufwiesen.