Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Gewerbeflächenentwicklung Bergkamen (Anlage 1) zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt  für den Standortvorschlag Overberge / Rünthe-Süd (Anlage 2) eine landesplanerische Anfrage zur Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen einzuleiten.

 


Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters stellt heraus, dass ein Wirtschaftsplus für Bergkamen und den Kreis können nur durch Neuausweisungen von Gewerbeflächen entstehen könne, wie das Beispiel Herbert Heldt KG zeige. Trotz der Planungshoheit der Gemeinden ist Bergkamen von einer Bedarfsanerkennung durch den Regionalverband Ruhr (RVR) abhängig. Dieser definiere folgende Kriterien:

 

1. Sonderbedarf für die Region (größer 20 ha)

Der Standort „Kraftwerk Heil“ weise auf den Flächen der RWE Power AG und der STEAG GmbH eine Größe von 48 ha brutto bzw. 40 ha netto auf. Mit ihren sehr guten Standortfaktoren wie z.B. dem direkten Kanalanschluss oder der Erschließung über die Straße und Schienenverkehr sei diese Fläche als Kooperationsstandort im Entwurf des Regionalplanes aufgenommen. Derzeit sei das Kraftwerk technisch und wirtschaftlich gut aufgestellt und ein wichtiger Arbeitgeber für die Region. Daher sei der Standort als Vorhaltefläche zu betrachten. Abhängig von politischen Entscheidungen zur Energie aus Steinkohle biete er eine langfristige Option der gewerblichen Umnutzung.

 

2. Kommunaler Bedarf (bis 10 ha)

Zurzeit seien nur noch wenige unbebaute Gewerbeflächen im Bestand vorhanden. Im Gegensatz zur Mehrheit der Gemeinden im Kreis Unna sei der Stadt Bergkamen ein zusätzlicher Bedarf von 10 ha Neuausweisung anerkannt worden. Trotz nachzuweisenden Erfolgen im Logistikpark A2 mit einer Fläche von 30 ha sei der Wert als Maximalgrenze festgeschrieben. Eine Analyse habe die vier folgenden Flächen als potentielle Standorte mit unterschiedlich starken Restriktionen ergeben:

- „A2“ mit ca. 7,6 ha nördlich und 6,6 ha südlich der Lünener Straße

Dieser Standort ist aufgrund Ausweisungen wie Landschaftsschutzgebiet, Überschwemmungsbereich, Nutzung als Landwirtschaftsflächen mit besonders guten Bodenverhältnissen und komplexer Eigentumsrechte nicht zu empfehlen.

- „Werner Straße/B233“ südlich Bahnlinie mit ca. 21,2 ha Waldfläche und ca. 5,8 ha Sondergebiet Forschungslabor

Dieser Standort sollte aufgrund eines Waldumwandlungsverbots auf den Bereich des bereits ausgewiesenen Standortes Sondergebiet Forschungslabor beschränkt bleiben. Die Bewerbung der stadteigenen Fläche werde verstärkt vorangetrieben.

- „Chemiepark“ mit circa 32,2 ha

Die 6. Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG als Eigentümerin beansprucht die Fläche als betriebsgebundene Reservefläche. Ein Zugriff für den kommunalen Bedarf scheide daher bislang aus.

- „Am Romberger Wald“ mit circa 8,4 ha westlich der Industriestraße

Der Standort unterschreite zwar geringfügig den anerkannten Flächenbedarf, sei aber aufgrund der wahrscheinlichsten Realisierbarkeit zu favorisieren. Ein verträgliches Nebeneinander von Gewerbe und nördlich angrenzender Wohnbebauung sei an dieser Stelle umzusetzen. Mit den Eigentümern, die auf den Flächen Nebenerwerbslandwirtschaft betrieben, sei ein erstes Sondierungsgespräch geführt worden. Hiernach sei ein Tauschgeschäft von Flächen, die in der Nähe der Hofstelle der Eigentümer liegen müssten, denkbar. Die Entwicklung dieser Fläche solle durch Bürgerversammlungen den Anwohnern transparent gemacht werden.

 

Vorsitzender Pufke betont, dass der Entwurf des Regionalplanes noch nicht in Stein gemeißelt sei. Bergkamen ist Teil des Logistikstandortes an der A2, einer Nutzung mit besonders hohem Flächenbedarf. Daher dürfe die Stadt nicht durch eine Obergrenze von 10 ha benachteiligt werden im Gegensatz zu Regionen, die einen sehr viel geringeren Flächenbedarf ihrer Gewerbestrukturen aufwiesen.