Sitzung: 05.12.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: 11/1061
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaftsförderung nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Gewerbeflächenentwicklung Bergkamen (Anlage 1) zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt für den
Standortvorschlag Overberge / Rünthe-Süd (Anlage 2) eine landesplanerische
Anfrage zur Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan der
Stadt Bergkamen einzuleiten.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters stellt die aktuelle Entwicklung hinsichtlich des
Sonderbedarfs für die Region und des kommunalen Bedarfs vor.
1.
Sonderbedarf für die Region
Der
Standort „Kraftwerk Heil“ weise auf den Flächen der RWE Power AG und der STEAG
GmbH eine Größe von 48 ha brutto bzw. 40 ha netto auf. Mit ihren sehr guten
Standortfaktoren wie z.B. dem direkten Kanalanschluss sei diese Fläche als
Kooperationsstandort im Entwurf des Regionalplanes aufgenommen. Derzeit sei das
Kraftwerk technisch und wirtschaftlich gut aufgestellt und ein wichtiger
Arbeitgeber für die Region. Daher sei der Standort als Vorhaltefläche zu
betrachten. Abhängig von politischen Entscheidungen zur Energie aus Steinkohle
biete er eine langfristige Option der gewerblichen Umnutzung.
2. Kommunaler
Bedarf
Zur Zeit
seien nur noch wenige unbebaute Gewerbeflächen im Bestand vorhanden. Im
Gegensatz zur Mehrheit der Gemeinden im Kreis Unna sei der Stadt Bergkamen ein
zusätzlicher Bedarf von 10 ha Neuausweisung anerkannt worden. Eine Analyse habe
die vier folgenden Flächen als potentielle Standorte mit unterschiedlich
starken Restriktionen ergeben:
- „A2“ mit
ca. 7,6 ha nördlich und 6,6 ha südlich der Lünener Straße
Dieser
Standort ist aufgrund Ausweisungen wie Landschaftsschutzgebiet, Überschwemmungsbereich,
Nutzung als Landwirtschaftsflächen und komplexer Eigentumsrechte nicht zu
empfehlen.
- „Werner
Straße/B233“ südlich Bahnlinie mit ca. 21,2 ha Waldfläche und ca. 5,8 ha
Sondergebiet Forschungslabor
Dieser
Standort sollte aufgrund eines Waldumwandlungsverbots auf den Bereich des
bereits ausgewiesenen Standortes Sondergebiet Forschungslabor beschränkt
bleiben. Die Bewerbung der stadteigenen Fläche werde verstärkt vorangetrieben.
-
„Chemiepark“ mit circa 32,2 ha
Die 6. Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG als Eigentümerin beansprucht die
Fläche als betriebsgebundene Reservefläche. Ein Zugriff für den kommunalen
Bedarf scheide daher bislang aus.
- „Am
Romberger Wald“ mit circa 8,4 ha westlich der Industriestraße
Der
Standort unterschreite zwar geringfügig den anerkannten Flächenbedarf, sei aber
aufgrund der wahrscheinlichsten Realisierbarkeit zu favorisieren. Ein
verträgliches Nebeneinander von Gewerbe und nördlich angrenzender Wohnbebauung
sei an dieser Stelle umzusetzen. Mit den Eigentümern, die auf den Flächen
Nebenerwerbslandwirtschaft betrieben, sei ein erstes Sondierungsgespräch
geführt worden. Hiernach sei ein Tauschgeschäft von Flächen, die in der Nähe
der Hofstelle der Eigentümer liegen müssten, denkbar. Ein Ankauf der Flächen scheide dagegen eher
aus.