Sitzung: 06.12.2017 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3
Vorlage: 11/1065
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr billigt die Fortschreibung
des Bebauungskonzeptes für den Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ gemäß Anlage
2.
Nach
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan BK 119 Maiweg vom 23.05.2013 betrieben
die ehemaligen Vorhabenträger das Projekt nicht weiter. Aufgrund aktueller
Planungen durch die Eigentümer und ihre Planer solle die circa 30.000 m² große
Fläche (davon circa 4.600 m² im Eigentum der Stadt Bergkamen) weiterentwickelt
werden. Hierbei handele es sich nicht um eine Angebotsplanung der Stadt, die
vorliegend auch nicht Erschließungsträger sei. Das Amt für Planung, Tiefbau,
Umwelt begleite den Prozess lediglich beratend.
Grundsätzlich
bewege sich der Bebauungsvorschlag im Rahmen des Flächennutzungsplanes und füge
sich hinsichtlich seines städtebaulichen Maßes vollständig in die Umgebung und
Struktur ein und stelle somit einen gelungenen Baustein im Ortsteil Mitte dar.
Der
Entwurf sähe derzeit eine Erschließung über den Maiweg und zwei Planstraßen
vor. Aufgrund der weitläufigen
Grünflächen südlich des Plangebietes und der unmittelbaren Nähe zur
Kuhbachtrasse könne der in 2013 vorgesehene Grünstreifen innerhalb des Gebiets
entfallen. Folgende Zonierung und Auflockerung der Bebauung von Nord nach Süd
sei bedarfsgerecht abgestimmt auf die Nachfrage nach unterschiedlichen
Wohnformen geplant:
- drei
Mehrfamilienhäuser mit jeweils sechs Wohneinheiten, maximal drei Vollgeschossen
parallel zur Heinrichstraße und einer Grundstücksfläche von 1.100-1.400 m²
- 12-14
Doppelhaushälften mit maximal zwei Vollgeschossen und einer Grundstücksgröße
von circa 300-400 m²
- 23
Einfamilienhäuser mit einem Vollgeschoss und einer Grundstücksfläche von
jeweils 450-650 m²
Herr
Reichling stellt klar, dass es sich bei der vorliegenden Planung nicht um einen
Bebauungsplanentwurf handele, sondern um ein städtebauliches Konzept, das in
nächsten Schritten ausgearbeitet werde. Daher seien dargestellte Dachformen,
Firstrichtungen oder Gebäudestellungen unverbindliche Platzhalter, die
lediglich die Lesbarkeit des Planes erleichterten. Bedenken wegen teils
dargestellter Ost-West-Ausrichtungen hinsichtlich nicht rentabler
Photovoltaikanlagen könnten daher zurückgestellt werden.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters ergänzt, dass Grundstücksgrößen von mindestens
450-650 m² zu einer städtebaulich aufgelockerten Bebauung beitrügen. Die
Mehrfamilienwohnhäuser seien vom Fachbereich Planung, Umwelt, Verkehr vom
Projektentwickler eingefordert worden, der diese Bedarfe anerkenne.
Hinsichtlich freiwillig zu schaffender Barrierefreiheit innerhalb dieser
Gebäude sei bereits auf die Planer eingewirkt worden. Den Aspekt des
Schallschutzes gegenüber der Heinrichstraße müssten die Mehrfamilienhäuser
nicht erfüllen, da von dieser Straße keine besonderen Lärmemissionen ausgingen.
Letztlich setze das Bebauungskonzept geltendes Recht in Form des durch den Rat
beschlossenen Flächennutzungsplans um. Dieser sehe für den überplanten Bereich
ein Wohngebiet vor.
Für
weitergehende Diskussionen zum Klimaschutz und zukunftsorientiertem Städtebau
stehe der Erste Beigeordnete insbesondere der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gern bereit.