Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr billigt die Fortschreibung des Bebauungskonzeptes für den Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ gemäß Anlage 2.

 


Nach Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan BK 119 Maiweg vom 23.05.2013 betrieben die ehemaligen Vorhabenträger das Projekt nicht weiter. Aufgrund aktueller Planungen durch die Eigentümer und ihre Planer solle die circa 30.000 m² große Fläche (davon circa 4.600 m² im Eigentum der Stadt Bergkamen) weiterentwickelt werden. Hierbei handele es sich nicht um eine Angebotsplanung der Stadt, die vorliegend auch nicht Erschließungsträger sei. Das Amt für Planung, Tiefbau, Umwelt begleite den Prozess lediglich beratend.

Grundsätzlich bewege sich der Bebauungsvorschlag im Rahmen des Flächennutzungsplanes und füge sich hinsichtlich seines städtebaulichen Maßes vollständig in die Umgebung und Struktur ein und stelle somit einen gelungenen Baustein im Ortsteil Mitte dar.

Der Entwurf sähe derzeit eine Erschließung über den Maiweg und zwei Planstraßen vor. Aufgrund der weitläufigen  Grünflächen südlich des Plangebietes und der unmittelbaren Nähe zur Kuhbachtrasse könne der in 2013 vorgesehene Grünstreifen innerhalb des Gebiets entfallen. Folgende Zonierung und Auflockerung der Bebauung von Nord nach Süd sei bedarfsgerecht abgestimmt auf die Nachfrage nach unterschiedlichen Wohnformen geplant:

- drei Mehrfamilienhäuser mit jeweils sechs Wohneinheiten, maximal drei Vollgeschossen parallel zur Heinrichstraße und einer Grundstücksfläche von 1.100-1.400 m²

- 12-14 Doppelhaushälften mit maximal zwei Vollgeschossen und einer Grundstücksgröße von circa 300-400 m²

- 23 Einfamilienhäuser mit einem Vollgeschoss und einer Grundstücksfläche von jeweils 450-650 m²

 

Herr Reichling stellt klar, dass es sich bei der vorliegenden Planung nicht um einen Bebauungsplanentwurf handele, sondern um ein städtebauliches Konzept, das in nächsten Schritten ausgearbeitet werde. Daher seien dargestellte Dachformen, Firstrichtungen oder Gebäudestellungen unverbindliche Platzhalter, die lediglich die Lesbarkeit des Planes erleichterten. Bedenken wegen teils dargestellter Ost-West-Ausrichtungen hinsichtlich nicht rentabler Photovoltaikanlagen könnten daher zurückgestellt werden.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters ergänzt, dass Grundstücksgrößen von mindestens 450-650 m² zu einer städtebaulich aufgelockerten Bebauung beitrügen. Die Mehrfamilienwohnhäuser seien vom Fachbereich Planung, Umwelt, Verkehr vom Projektentwickler eingefordert worden, der diese Bedarfe anerkenne. Hinsichtlich freiwillig zu schaffender Barrierefreiheit innerhalb dieser Gebäude sei bereits auf die Planer eingewirkt worden. Den Aspekt des Schallschutzes gegenüber der Heinrichstraße müssten die Mehrfamilienhäuser nicht erfüllen, da von dieser Straße keine besonderen Lärmemissionen ausgingen. Letztlich setze das Bebauungskonzept geltendes Recht in Form des durch den Rat beschlossenen Flächennutzungsplans um. Dieser sehe für den überplanten Bereich ein Wohngebiet vor.

 

Für weitergehende Diskussionen zum Klimaschutz und zukunftsorientiertem Städtebau stehe der Erste Beigeordnete insbesondere der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gern bereit.