Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr billigt die Fortschreibung des Bebauungskonzeptes für den Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ gemäß Anlage 2.

 


Nach Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan BK 119 Maiweg vom 23.05.2013 betrieben die ehemaligen Vorhabenträger das Projekt nicht weiter. Aufgrund aktueller Planungen durch die Eigentümer und ihre Planer solle die circa 30.000 m² große Fläche (davon circa 4.600 m² im Eigentum der Stadt Bergkamen) weiterentwickelt werden. Hierbei handele es sich nicht um eine Angebotsplanung der Stadt, die vorliegend auch nicht Erschließungsträger sei. Das Amt für Planung, Tiefbau, Umwelt begleite den Prozess lediglich beratend.

Grundsätzlich bewege sich der Bebauungsvorschlag im Rahmen des Flächennutzungsplanes und füge sich hinsichtlich seines städtebaulichen Maßes vollständig in die Umgebung und Struktur ein und stelle somit einen gelungenen Baustein im Ortsteil Mitte dar.

Der Entwurf sähe derzeit eine Erschließung über den Maiweg und zwei Planstraßen vor. Aufgrund der weitläufigen  Grünflächen südlich des Plangebietes und der unmittelbaren Nähe zur Kuhbachtrasse könne der in 2013 vorgesehene Grünstreifen innerhalb des Gebiets entfallen. Folgende Zonierung und Auflockerung der Bebauung von Nord nach Süd sei bedarfsgerecht abgestimmt auf die Nachfrage nach unterschiedlichen Wohnformen geplant:

- drei Mehrfamilienhäuser mit jeweils sechs Wohneinheiten, maximal drei Vollgeschossen parallel zur Heinrichstraße und einer Grundstücksfläche von 1.100-1.400 m²

- 12-14 Doppelhaushälften mit maximal zwei Vollgeschossen und einer Grundstücksgröße von circa 300-400 m²

- 23 Einfamilienhäuser mit einem Vollgeschoss und einer Grundstücksfläche von jeweils 450-650 m²

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters stellt klar, dass es sich bei der vorliegenden Planung nicht um einen Bebauungsplanentwurf handele, sondern um ein städtebauliches Konzept, das in nächsten Schritten ausgearbeitet werde. Daher seien dargestellte Dachformen, Firstrichtungen oder Gebäudestellungen unverbindliche Platzhalter, die lediglich die Lesbarkeit des Planes erleichterten. Bedenken wegen teils dargestellter Ost-West-Ausrichtungen hinsichtlich nicht rentabler Photovoltaikanlagen könnten daher zurückgestellt werden. Zudem stelle auch ein solch ausgerichtetes Gebäude technisch kein Hindernis für den Einsatz erneuerbarer Energien dar. Für eine weitergehende Diskussion stehe das Bauderzernat insbesondere der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gern bereit.