Sitzung: 05.12.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3
Vorlage: 11/1065
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr billigt die Fortschreibung
des Bebauungskonzeptes für den Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ gemäß Anlage
2.
Nach
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan BK 119 Maiweg vom 23.05.2013 betrieben
die ehemaligen Vorhabenträger das Projekt nicht weiter. Aufgrund aktueller
Planungen durch die Eigentümer und ihre Planer solle die circa 30.000 m² große
Fläche (davon circa 4.600 m² im Eigentum der Stadt Bergkamen) weiterentwickelt
werden. Hierbei handele es sich nicht um eine Angebotsplanung der Stadt, die
vorliegend auch nicht Erschließungsträger sei. Das Amt für Planung, Tiefbau,
Umwelt begleite den Prozess lediglich beratend.
Grundsätzlich
bewege sich der Bebauungsvorschlag im Rahmen des Flächennutzungsplanes und füge
sich hinsichtlich seines städtebaulichen Maßes vollständig in die Umgebung und
Struktur ein und stelle somit einen gelungenen Baustein im Ortsteil Mitte dar.
Der
Entwurf sähe derzeit eine Erschließung über den Maiweg und zwei Planstraßen
vor. Aufgrund der weitläufigen
Grünflächen südlich des Plangebietes und der unmittelbaren Nähe zur
Kuhbachtrasse könne der in 2013 vorgesehene Grünstreifen innerhalb des Gebiets
entfallen. Folgende Zonierung und Auflockerung der Bebauung von Nord nach Süd
sei bedarfsgerecht abgestimmt auf die Nachfrage nach unterschiedlichen
Wohnformen geplant:
- drei
Mehrfamilienhäuser mit jeweils sechs Wohneinheiten, maximal drei Vollgeschossen
parallel zur Heinrichstraße und einer Grundstücksfläche von 1.100-1.400 m²
- 12-14
Doppelhaushälften mit maximal zwei Vollgeschossen und einer Grundstücksgröße
von circa 300-400 m²
- 23
Einfamilienhäuser mit einem Vollgeschoss und einer Grundstücksfläche von
jeweils 450-650 m²
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters stellt klar, dass es sich bei der vorliegenden
Planung nicht um einen Bebauungsplanentwurf handele, sondern um ein
städtebauliches Konzept, das in nächsten Schritten ausgearbeitet werde. Daher
seien dargestellte Dachformen, Firstrichtungen oder Gebäudestellungen
unverbindliche Platzhalter, die lediglich die Lesbarkeit des Planes
erleichterten. Bedenken wegen teils dargestellter Ost-West-Ausrichtungen
hinsichtlich nicht rentabler Photovoltaikanlagen könnten daher zurückgestellt
werden. Zudem stelle auch ein solch ausgerichtetes Gebäude technisch kein
Hindernis für den Einsatz erneuerbarer Energien dar. Für eine weitergehende
Diskussion stehe das Bauderzernat insbesondere der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen gern bereit.