Sitzung: 06.12.2017 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Auf
Anfrage des Einwohners Thorsten Mai, wohnhaft Hansemannstraße 30, wird
klargestellt, dass zunächst ein erster Abschnitt Russelstraße und obere
Hansemannstraße gebildet werde. Erkenntnisse aus diesem begutachteten Bereich
würden danach auf die gesamte Siedlung ausgeweitet.
Herr
Thorsten Mai berichtet, dass vor circa fünf Jahren eine Anfrage an die
Verwaltung gestellt worden sei. Hiernach sollte ein Baum vor der Garage auf
o.g. Grundstück entfernt werden und eine Begehung stattfinden. Seine
aufwendige, schriftliche Eingabe sei bis
heute unbeantwortet.
Die
Recherche der Verwaltung im Nachgang zur Ausschusssitzung bestätigt die
Vermutungen des Ersten Beigeordneten Dr.-Ing. Peters insofern, als dass Herr
Mai bereits mit Datum vom 01.08.2013 eine Antwort auf seine Anfrage erhalten
hat. Hiernach habe die Baumschutzkommission in einem Ortstermin Herrn Mai
mitgeteilt, dass die Platane zu erhalten sei. Dies regelte ebenfalls die
Baugenehmigung der genannten Garage (Schreiben ist als Anlage zum Protokoll beigefügt).
Einwohnerin
Christa Gröhling, Russelstraße 1A, fragt an, warum die Stadt Bergkamen bisher
keine Vorschläge der Anwohner Schönhausens, wie z.B. die Fällung jedes dritten
Baumes, nur umgesetzt habe und was
Auslöser für das vorgestellte Verfahren nach TOP 4 sei.
Vorsitzender
Pufke bekräftigt, dass nicht der Gemeindeversicherungsverband (GVV) Auslöser
sei für die Erstellung einer Gesamtkonzeption. Die zahlreichen Anfragen an die
Baumschutzkommission und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse forderten eine
grundsätzliche Problemlösung und eine notwendige Grundlagenermittlung. Diese
sei ergebnisoffen und werde alle Interessen vertreten.
Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters fügt hinzu, dass bisher gemachte Vorschläge nicht umsetzbar gewesen seien. Bekräftigt werde dies durch die von Frau Gröhling bestätigte Wahrnehmung, dass sich selbst innerhalb der sogenannten Siedlungsgemeinschaft zwei Lager gebildet hätten, die sich vehement für bzw. gegen etwaige Baumfällungen einsetzten. Schlussendlich sei diesen komplexen Problemen mit dem erforderlichen Sachverstand zu begegnen. Die Kosten für das zu beauftragende Gutachten beliefen sich auf 120.000 Euro, die auch im Haushalt nunmehr bereit stünden.