Auf Anfrage des Einwohners Thorsten Mai, wohnhaft Hansemannstraße 30, wird klargestellt, dass zunächst ein erster Abschnitt Russelstraße und obere Hansemannstraße gebildet werde. Erkenntnisse aus diesem begutachteten Bereich würden danach auf die gesamte Siedlung ausgeweitet.

 

Herr Thorsten Mai berichtet, dass vor circa fünf Jahren eine Anfrage an die Verwaltung gestellt worden sei. Hiernach sollte ein Baum vor der Garage auf o.g. Grundstück entfernt werden und eine Begehung stattfinden. Seine aufwendige, schriftliche Eingabe sei bis  heute unbeantwortet.

Die Recherche der Verwaltung im Nachgang zur Ausschusssitzung bestätigt die Vermutungen des Ersten Beigeordneten Dr.-Ing. Peters insofern, als dass Herr Mai bereits mit Datum vom 01.08.2013 eine Antwort auf seine Anfrage erhalten hat. Hiernach habe die Baumschutzkommission in einem Ortstermin Herrn Mai mitgeteilt, dass die Platane zu erhalten sei. Dies regelte ebenfalls die Baugenehmigung der genannten Garage (Schreiben ist als Anlage zum Protokoll beigefügt).

 

Einwohnerin Christa Gröhling, Russelstraße 1A, fragt an, warum die Stadt Bergkamen bisher keine Vorschläge der Anwohner Schönhausens, wie z.B. die Fällung jedes dritten Baumes,  nur umgesetzt habe und was Auslöser für das vorgestellte Verfahren nach TOP 4 sei.

 

Vorsitzender Pufke bekräftigt, dass nicht der Gemeindeversicherungsverband (GVV) Auslöser sei für die Erstellung einer Gesamtkonzeption. Die zahlreichen Anfragen an die Baumschutzkommission und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse forderten eine grundsätzliche Problemlösung und eine notwendige Grundlagenermittlung. Diese sei ergebnisoffen und werde alle Interessen vertreten.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters fügt hinzu, dass bisher gemachte Vorschläge nicht umsetzbar gewesen seien. Bekräftigt werde dies durch die von Frau Gröhling bestätigte Wahrnehmung, dass sich selbst innerhalb der sogenannten Siedlungsgemeinschaft zwei Lager gebildet hätten, die sich vehement für bzw. gegen etwaige Baumfällungen einsetzten. Schlussendlich sei diesen komplexen Problemen mit dem erforderlichen Sachverstand zu begegnen. Die Kosten für das zu beauftragende Gutachten beliefen sich auf 120.000 Euro, die auch im Haushalt nunmehr bereit stünden.