Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den
vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung
2018/2019 nebst Anlagen entgegenzunehmen und zur Vorberatung gemäß § 59
Abs. 2 GO NRW an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. In der
Ratssitzung am 14.12.2017 soll über den Erlass der Haushaltssatzung 2018/2019
nebst Anlagen beraten und beschlossen werden.
Die
Ausführungen des Kämmerers Ulrich sind der Erstschrift der Niederschrift als
Anlage beigefügt.
Bürgermeister Schäfer erinnert an den § 3 Abs. 1 der
Geschäftsordnung für den Rat, wonach Änderungsanträge zum Haushaltsplan bis zum
04.12.2017 bei ihm eingegangen sein müssen.