Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 11, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die im Rahmen des Verfahrensschrittes „erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB“ vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 2 zu entscheiden.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3.

3.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den überarbeiteten Bebauungsplan Nr. WD
103 / II „Waldsiedlung Weddinghofen“
einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 4 und 5 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

Die Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.


SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer erklärt die erneute Zustimmung seiner Fraktion zu dieser Vorlage. Die vom Gericht festgestellten Formfehler sind nun geheilt worden.

 

Laut CDU-Fraktionsvorsitzenden Heinzel ist seine Fraktion der Meinung, dass die Sanierung der kontaminierten Böden wie hier vorgeschlagen nicht ausreichend ist. Hier müsste eine intensivere Sanierung erfolgen.

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt hält es für unzulässig auf den kontaminierten Böden eine Bebauung zu erlauben. Sollten gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den Anwohnern auftreten, wird seine Fraktion die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Zudem ist für seine Fraktion die Frage der Entwässerung nicht geklärt. Da das Oberflächenwasser der versiegelten Flächen in den Kuhbach geleitet wird, ist davon auszugehen, dass dieses Gebiet überschwemmt wird.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erinnert daran, dass die FNP-Vorgabe, im Bereich der Waldsiedlung eine Wohnbebauung zuzulassen, einstimmig im Rat beschlossen worden ist. Durch höchstrichterliche Rechtsprechung ist die vorgeschlagene Sanierung bestätigt worden.