Sitzung: 09.11.2017 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/1012
Beschluss:
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt, über die im Rahmen des Verfahrensschrittes „erneute
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB“ vorgebrachten Stellungnahmen
entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 2 zu entscheiden.
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3.
3.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den überarbeiteten Bebauungsplan
Nr. WD
103 / II „Waldsiedlung Weddinghofen“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht
entsprechend Anlagen 4 und 5 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer erklärt die erneute
Zustimmung seiner Fraktion zu dieser Vorlage. Die vom Gericht festgestellten
Formfehler sind nun geheilt worden.
Laut CDU-Fraktionsvorsitzenden Heinzel ist seine Fraktion
der Meinung, dass die Sanierung der kontaminierten Böden wie hier vorgeschlagen
nicht ausreichend ist. Hier müsste eine intensivere Sanierung erfolgen.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt hält es für
unzulässig auf den kontaminierten Böden eine Bebauung zu erlauben. Sollten
gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den Anwohnern auftreten, wird seine
Fraktion die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Zudem ist für seine
Fraktion die Frage der Entwässerung nicht geklärt. Da das Oberflächenwasser der
versiegelten Flächen in den Kuhbach geleitet wird, ist davon auszugehen, dass
dieses Gebiet überschwemmt wird.
Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erinnert daran, dass
die FNP-Vorgabe, im Bereich der Waldsiedlung eine Wohnbebauung zuzulassen,
einstimmig im Rat beschlossen worden ist. Durch höchstrichterliche
Rechtsprechung ist die vorgeschlagene Sanierung bestätigt worden.