Sitzung: 18.10.2017 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 2
Vorlage: 11/0977
Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die im Rahmen der erneuten öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplans Nr. OA 120 "Wasserstadt Aden" gem. § 3
Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung in Anlage 5
2.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange, der Nachbarstädte sowie der Öffentlichkeit gemäß Anlagen 2, 3, 4 und 5.
3.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. OA 120 "Wasserstadt
Aden" einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 6,
7 und 8 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Anlagen 2 bis 8 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender
Engelhardt betont, dass sich seine Fraktion nicht gegen die Wasserstadt
ausspricht, sondern keine Wohnbebauung auf vergifteten Böden unterstützt.
CDU-Fraktionsvorsitzender
Heinzel, SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer sowie Bündnis 90/Die
Grünen-Stadtverordneter Sparringa widersprechen vehement dieser Aussage.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters ergänzt, dass mit diesem Beschluss ein
historischer Meilenstein für die Wasserstadt gefasst ist und jeder Käufer ein einwandfreies
Grundstück erhält.