Beschluss:
Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 1 – Unterhaltsvorschuss bei der Buchungsstelle 06.36.02.533900 Sonstige soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 645.150,00 €.
Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.01.537400 Kreisumlage.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender
Engelhardt erklärt zu den nachfolgenden Punkten, dass für seine Fraktion die
überplanmäßigen Ausgaben auf eine schlechte Planung schließen lassen. Zum
Tagesordnungspunkt 14 merkt er an, ob es nicht günstiger sei, eine eigene
Einrichtung zu betreiben.
Bündnis
90/DieGrünen-Fraktionsvorsitzender Wehmann erwidert, dass die zum
Tagesordnungspunkt 14 gewählte Form die günstigere Form ist. Er ergänzt zudem,
dass vor zwei Jahren bei der Haushaltsplanaufstellung nicht zu erkennen war,
dass das Unterhaltsvorschussgesetz geändert wird. Hierdurch hat der Bund sich
nun finanziell entlastet.
Beigeordnete
Busch ergänzt diese Aussage mit dem Hinweis, dass auch jede neue KiTa der Stadt
Kosten von rund einer halben Million erzeugt. Bei der Planung der
Haushaltsjahre war die neue KiTa in der Eichendorffstraße nicht absehbar.