Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 und 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen der Verwaltung gemäß Anlage 3 zu entscheiden.

 

2.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 1 bis 3.

 

3.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. OA 122 „Jahnstraße/Museumsplatz“ einschließlich Begründung als Satzung. Der Bebauungsplan soll gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum Datum der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (10.05.2016) in Kraft gesetzt werden.

 

Die Anlagen 1 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.