Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 5

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die im Rahmen des Verfahrensschrittes „erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB“ vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 2 zu entscheiden.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3.

3.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den überarbeiteten Bebauungsplan Nr. WD
103 / II „Waldsiedlung Weddinghofen“
einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 4 und 5 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

 

Die Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters berichtet über die starke Nachfrage von Grundstücken im Einfamilienhaussegment. Der Bebauungsplan WD 103 / II werde dieser Nachfrage gerecht und trage somit zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt Bergkamen bei. Im Rahmen der bekannten Normenkontrollklage wies das OVG auf redaktionelle Unschärfen einzelner Festsetzungen hin. Diesen Hinweisen sei die Verwaltung durch redaktionelle Änderungen und  Präzisierung der Satzung  nachgekommen.

Herr Reichling stellt auf Nachfrage klar, dass die Pumpenleistung des Pumpwerks Oberaden bei 8,2 m² pro Sekunde liege. Die Entwässerung werde grundsätzlich in der Gesamtheit des städtischen Kanalnetzes bewertet und geplant. Der Lippeverband als Entsorgungsträger prüfe diese Planungen und habe sie für die Waldsiedlung freigegeben. Betont wird schließlich die Genehmigung der geplanten Bodensanierungen durch den Kreis Unna als Bodenschutzbehörde nach den anerkannten Regeln der Technik. Auch das Sanierungskonzept sei vom OVG nicht beanstandet werden.