Sitzung: 07.11.2017 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 5
Vorlage: 11/1012
Beschluss:
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt, über die im Rahmen des Verfahrensschrittes „erneute
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB“ vorgebrachten Stellungnahmen
entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 2 zu entscheiden.
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3.
3.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den überarbeiteten Bebauungsplan
Nr. WD
103 / II „Waldsiedlung Weddinghofen“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht
entsprechend Anlagen 4 und 5 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters berichtet über die starke Nachfrage von
Grundstücken im Einfamilienhaussegment. Der Bebauungsplan WD 103 / II werde
dieser Nachfrage gerecht und trage somit zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt
Bergkamen bei. Im Rahmen der bekannten Normenkontrollklage wies das OVG auf
redaktionelle Unschärfen einzelner Festsetzungen hin. Diesen Hinweisen sei die
Verwaltung durch redaktionelle Änderungen und
Präzisierung der Satzung
nachgekommen.
Herr
Reichling stellt auf Nachfrage klar, dass die Pumpenleistung des Pumpwerks
Oberaden bei 8,2 m² pro Sekunde liege. Die Entwässerung werde grundsätzlich in
der Gesamtheit des städtischen Kanalnetzes bewertet und geplant. Der
Lippeverband als Entsorgungsträger prüfe diese Planungen und habe sie für die
Waldsiedlung freigegeben. Betont wird schließlich die Genehmigung der geplanten
Bodensanierungen durch den Kreis Unna als Bodenschutzbehörde nach den
anerkannten Regeln der Technik. Auch das Sanierungskonzept sei vom OVG nicht
beanstandet werden.