Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 13 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen – bei der Buchungsstelle 06.36.13.531800 Zuweisung für laufende Zwecke an übrige Bereiche in Höhe von 756.000,00 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.01.537400 Kreisumlage.


Jugendamtsleiter Udo Harder berichtet über die Notwendigkeit der überplanmäßigen Ausgabe für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen.