Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 2 – Tagespflege bei der Buchungsstelle 06.36.02.533100

Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIII außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 600.000,00 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.01.537400 Kreisumlage.


Jugendamtsleiter Udo Harder erläutert die Notwendigkeit der überplanmäßigen Aufwendungen für die Tagespflege.