Der Vollzug des
Wirtschaftsplanes EBB ist der Erstschrift der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Dr.-Ing. Peters erklärt, dass es beim EBB keine berichtspflichtige Abweichung gibt.
Der Vollzug des
Wirtschaftsplanes EBB ist der Erstschrift der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Dr.-Ing. Peters erklärt, dass es beim EBB keine berichtspflichtige Abweichung gibt.