Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt den vom Kämmerer
aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses
2016 zur Kenntnis und verweist ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß §
101 Abs. 1 GO NRW.
Kämmerer
Lachmann betont, dass die Stadt Bergkamen im Herbst diesen Jahres, wenn der
Jahresabschluss festgestellt worden ist, sich seit langer Zeit wieder aus der
Haushaltssicherung befindet. Er gibt einen Ausblick auf das Jahr 2017 sowie die
anstehende Aufstellung des Doppelhaushaltes 2018/2019.